Regeln für die Mitgliedschaft
Letzte Aktualisierung 14.11.2022
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1. Die Harmonelo Gruppe und ihre Mitglieder
- 1.1. Willkommen bei der Harmonelo Gruppe
- 1.2. Registrierung und Begründung der Mitgliedschaft
- 1.3. Position der Vertriebsstelle
- 1.4. Förderer
- Abschnitt 10. Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2. Grundlegende Rechte und Pflichten
- 2.1. Allgemeine Mitgliedschaftspolitik
- 2.2. Ehrenkodex
- 2.3. Verbotene Aktivitäten
- Abschnitt 3. Mitgliedschaft
- 3.1. Dauer der Mitgliedschaft
- 3.2. Übertragung der Mitgliedschaft
- 3.3. Übergang der Mitgliedschaft
- 3.4. Beendigung der Mitgliedschaft
- Abschnitt 4. Rücknahme von Produkten
- 4.1. Bestellungen
- 4.2. Automatische Bestellung
- 4.3. Transport
- 4.4. Beanstandungen
- 4.5. Lagerung und Handhabung
- Abschnitt 5. Werbung und Vertrieb
- 5.1. Präsentation
- 5.2. Verkauf
- 5.3. Werbematerialien
- 5.4. Genehmigte Verteilung
- 5.5. Werbung und Verbreitung in sozialen Netzwerken
- Abschnitt 6. Rechtsschutz
- 6.1. Geistiges Eigentum
- 6.2. Warenzeichen und Logos
- 6.3. Vertrauliche Informationen
- Abschnitt 7. Provisionssystem und Entschädigung
- 7.1. Das Prinzip der Belohnung
- 7.2. Verwaltung von Belohnungen und Zahlungen
- Abschnitt 8. Pädagogische und gesellschaftliche Veranstaltungen Harmonelo
- 8.1. Harmonelo Akademie
- 8.2. Harmonelo Ereignis
- 8.3. Harmonelo Geschäftsreise
- Abschnitt 9. Sonstige Bestimmungen
- 9.1. Rechtsstreitigkeiten
- 9.2. Rechtsbereich
1.1. Willkommen bei der Harmonelo Gruppe
1.1.1 Die Harmonelo Gruppe besteht aus dem Unternehmen HARMONELO LLC, Reg.-Nr. L19000263800, mit eingetragenem Sitz in 1666 Kennedy Causeway Suite 412, FL 33141 Notrh Bay Village, Vereinigte Staaten von Amerika, handelnd durch HARMONELO LLC, spin-off company, ID: 08783969, mit eingetragenem Sitz in Kulkova 4045/8, Židenice, 615 00 Brünn, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Brünn, Sektion A, Akte 26741 (im Folgenden als "Gesellschaft" oder "Harmonelo" bezeichnet) und ihren eingetragenen Mitgliedern (im Folgenden als "Vertriebspartner" bezeichnet).
1.1.2 Das Unternehmen ist auf dem Markt für Nahrungsergänzungsmittel tätig und verkauft seine Produkte und Dienstleistungen (nachstehend "Produkte" genannt) über seine offiziellen Vertriebskanäle oder über ein Netz unabhängiger Vertriebshändler. Die Website des Unternehmens kann unter www.harmonelo.com, www.harmonelo.shop, www.harmonelo.video und anderen relevanten Subdomains aufgerufen werden.
1.1.3 Die vorliegenden Mitgliedschaftsregeln (im Folgenden als "Regeln" bezeichnet) definieren durch die hierin festgelegten Rechte und Pflichten das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und seinen unabhängigen Vertriebspartnern, legen Anforderungen für den Umgang der Vertriebspartner mit Kunden, für den Umgang der Vertriebspartner untereinander und auch für das Verhalten der Vertriebspartner gegenüber Dritten fest.
1.1.4 Durch die Annahme dieser Regeln bestätigt der Vertriebspartner, dass er die Registrierung bei der Harmonelo Gruppe freiwillig vorgenommen hat, sich gründlich mit dem Inhalt dieser Regeln und allen dazugehörigen Anhängen oder Dokumenten vertraut gemacht hat, die Bedeutung der hierin dargelegten Rechte und Pflichten ohne Vorbehalte verstanden hat und ihnen bedingungslos zustimmt und sich verpflichtet, sie einzuhalten.
1.1.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Regeln sowie alle dazugehörigen Anhänge und Dokumente einseitig zu ändern, zu modifizieren oder zu erweitern. Alle derartigen Änderungen, Modifizierungen oder Erweiterungen werden mindestens 7 Tage vor ihrem Inkrafttreten über einen der offiziell genutzten Kommunikationskanäle des Unternehmens (insbesondere Newsletter, Harmonelo office, SMS, E-Mails, Anträge usw.) bekannt gegeben. Falls der Vertriebspartner nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen weiterhin mit dem Unternehmen zusammenarbeitet (Produkte kauft, Leistungen in Anspruch nimmt, Provisionen erhält usw.), wird davon ausgegangen, dass er mit den Änderungen, Modifikationen oder Erweiterungen der Bedingungen vorbehaltlos einverstanden ist und sie ohne Widerspruch akzeptiert hat. Ist der Vertriebspartner mit den Änderungen, Modifikationen oder Erweiterungen der Bedingungen nicht einverstanden, hat er das Recht, diese abzulehnen und das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen fristlos zu kündigen,
1.1.6 Das Unternehmen ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner sowie alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten, sowohl bestehende als auch zukünftige, einseitig an einen Dritten abzutreten. Durch die Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen erteilt der Vertriebspartner dem Unternehmen seine ausdrückliche Zustimmung zu diesem Vorgehen. Die Tatsache, dass eine Abtretung des Vertragsverhältnisses vorliegt, wird den Vertriebspartnern über einen der offiziell genutzten Kommunikationskanäle des Unternehmens oder durch eine entsprechende Änderung dieser Regeln mitgeteilt, mit deren Annahme der Vertriebspartner die Abtretung des Vertragsverhältnisses anerkennt.
1.2. Registrierung und Begründung der Mitgliedschaft
1.2.1 Sie können Mitglied der Harmonelo Gruppe werden
- eine natürliche Person, die vollständig selbständig ist (Vollendung des 18. Lebensjahres), oder
- eine unternehmerische juristische Person, die durch eine vollständig selbständige natürliche Person vertreten wird,
der das elektronische Anmeldeformular des Unternehmens ordnungsgemäß ausfüllt und sein Einverständnis mit diesen Regeln, einschließlich aller zugehörigen Anhänge und Dokumente, erklärt.
1.2.2 Eine Person, die daran interessiert ist, Mitglied der Harmonelo Gruppe zu werden, ist verpflichtet, die ID-Nummer des Sponsors, zu dessen Struktur sie gehören wird, ordnungsgemäß in das elektronische Anmeldeformular einzutragen.
1.2.3 Diese Regeln können zusätzliche Bedingungen und Einschränkungen für die Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe festlegen. Für den Fall, dass die Person, die die Mitgliedschaft beantragt, die festgelegten Bedingungen nicht erfüllt oder ein anderes Hindernis die Begründung der Mitgliedschaft verhindert, entscheidet das Unternehmen, die Registrierung dieser Person zu akzeptieren. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Registrierung im System des Unternehmens aus irgendeinem Grund abzulehnen.
1.2.4 Bei erfolgreichem Abschluss der Registrierung im System des Unternehmens wird eine Bestätigung des Eingangs der Registrierung an die E-Mail-Adresse jedes Vertriebspartners zusammen mit den Anmeldedaten für sein neu erstelltes Konto im System auf der Weboberfläche des Unternehmens (im Folgenden als "Konto" bezeichnet) gesendet. Den Vertriebspartnern wird empfohlen, ihr Zugangspasswort so bald wie möglich nach dem Einloggen zu ändern, um die Sicherheit ihrer Daten und Informationen in ihrem Konto zu gewährleisten.
1.2.5 Durch die Annahme der Registrierung im System des Unternehmens entsteht eine Mitgliedschaft, d.h. eine vertragliche Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem registrierten Mitglied - Vertriebspartner. Dieses Vertragsverhältnis wird vollständig durch die vorliegenden Regeln, einschließlich aller zugehörigen Anlagen und Dokumente, geregelt.
1.2.6 Jedem neu registrierten Vertriebspartner wird eine eindeutige ID-Nummer (im Folgenden als "ID" bezeichnet) zugewiesen. Diese ID wird von jedem Vertriebspartner verwendet, um sich zu identifizieren, mit dem Unternehmen und anderen Vertriebspartnern zu kommunizieren und um sich in sein Konto einzuloggen und es zu verwalten.
1.2.7 Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, in den Kontoeinstellungen gültige und wahrheitsgemäße persönliche Daten, Lieferadressen und Rechnungsdaten anzugeben. Jede Rechnungsadresse kann nur einmal im System des Unternehmens aufgeführt werden. Es ist strengstens untersagt, die gleiche Rechnungsadresse für mehrere IDs anzugeben.
1.2.8 Die Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe ist persönlich und kann nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens übertragen werden (die Bedingungen für die Übertragung und den Übergang der Mitgliedschaft sind in Artikel 3.2 und 3.3 der Mitgliedschaftsregeln geregelt). Der Vertriebspartner verpflichtet sich, das Konto ausschließlich unter seiner persönlich zugewiesenen ID zu nutzen, die er nicht übertragen oder einer anderen Person zur Verfügung stellen darf. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die dem Vertriebspartner im Zusammenhang mit der unbefugten Übertragung oder Offenlegung seines Kontos gegenüber anderen Personen entstehen.
1.2.9 Für den Fall, dass zusätzlich fehlende, unvollständige, falsche oder betrügerische Angaben im Registrierungsformular festgestellt werden oder sich herausstellt, dass es sich um eine doppelte Registrierung derselben Person handelt, ist das Unternehmen berechtigt, diese Registrierung, das erstellte Konto und die zugewiesene ID jederzeit entschädigungslos zu löschen.
1.2.10 Jedem Vertriebspartner darf nur eine ID zugewiesen werden. Diese Regeln können Ausnahmen vorsehen, die es einem Vertriebspartner vorübergehend erlauben, mehrere IDs zu erhalten. Im Falle des unbefugten Besitzes mehrerer IDs ist das Unternehmen berechtigt, jede Doppelregistrierung und jedes zugehörige Konto und jede zugewiesene ID jederzeit entschädigungslos zu löschen und nur die erste Registrierung, das zugehörige Konto und die Vertriebspartner-ID zu behalten, sofern das Unternehmen nicht anders entscheidet.
1.2.11 Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, das Unternehmen über eine Änderung seiner persönlichen Daten oder seiner Kontaktdaten zu informieren, indem er die Änderungen dieser Daten in der Rubrik "Einstellungen" seines Kontos speichert.
1.2.12 Mit dem Abschluss der Registrierung stellt der Vertriebspartner dem Unternehmen freiwillig seine persönlichen Daten und Kontaktinformationen zur Verfügung, die bei der Registrierung für den Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmen, die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Verhältnis ergebenden Rechte und Pflichten, die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und den Schutz der Rechte und berechtigten Interessen des Unternehmens erforderlich sind. Personenbezogene Daten sind Informationen, die zur Identifizierung einer Person führen (z. B. Vor- und Nachname, ständiger Wohnsitz, Telefonkontakt, E-Mail-Adresse usw.). Mit der Zustimmung des Vertriebspartners verarbeitet das Unternehmen personenbezogene Daten auch für Marketing- und andere Zwecke. Ausführlichere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie im Anhang zu dieser Geschäftsordnung. Das Unternehmen respektiert die Privatsphäre jedes Vertriebspartners in vollem Umfang und ist sich seiner Verantwortung im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bewusst.
1.3. Position der Vertriebsstelle
1.3.1 Der Vertriebspartner ist ein unabhängiger Geschäftspartner des Unternehmens, und die Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Agentur oder eine andere rechtliche Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebspartner. Der Vertriebspartner ist auch kein Handelsvertreter des Unternehmens und hat daher im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, Sondervergütung oder Ausgleich für den geschaffenen Kundenkreis oder die aufgebaute Struktur der Vertriebspartner usw.
1.3.2 Der Vertriebspartner ist nicht befugt, rechtlich im Namen des Unternehmens zu handeln, es zu vertreten, es zu Leistungen zu verpflichten, Erklärungen in seinem Namen abzugeben oder Garantien in seinem Namen zu geben, es sei denn, er wird vom Unternehmen durch eine besondere Vollmacht dazu ermächtigt. Insbesondere ist die Vertriebsstelle nicht befugt, im Namen des Unternehmens Verträge zu schließen, Forderungen oder Zahlungen entgegenzunehmen.
1.3.3 Der Hauptzweck des Vertragsverhältnisses zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebspartner ist die Vermittlung des Verkaufs von Produkten an Dritte und die Entwicklung von Aktivitäten zur Erweiterung des Geschäftsnetzes des Unternehmens. Gleichzeitig ist der Vertriebspartner berechtigt, zu diesem Zweck Produkte für den Eigenbedarf zu erwerben. Der Vertriebspartner ist nicht befugt, die Produkte kommerziell weiterzuverkaufen. Der Vertriebspartner übt diese Tätigkeit in seinem eigenen Namen und unter seiner eigenen Verantwortung aus. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, alle für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen, sofern diese erforderlich sind.
1.3.4 Der Vertriebspartner kann erst in den Genuss der Vorteile des Vergütungsplans des Unternehmens kommen, der im Harmonelo Büro verfügbar ist, nachdem er den Preis für eines der Starterpakete bezahlt oder die erste Bestellung zu dem in der Marketing-Karrieretabelle festgelegten Punktwert aufgegeben hat. Durch dieses Verfahren erwirbt der Vertriebspartner den Status eines Geschäftspartners des Unternehmens und erhält Zugang zu den notwendigen Bereichen des Kontos (Harmonelo Büro, Lager, Kundenschnittstelle usw.), wo er seine persönlichen Daten ändern, das Konto verwalten, alle Aktivitäten überwachen und kontrollieren und die verfügbaren Vorteile nutzen kann.
1.3.5 Für den Fall, dass der Vertriebspartner beschließt, Tätigkeiten in Übereinstimmung mit diesen Regeln auf Märkten oder in Ländern durchzuführen, in denen das Unternehmen noch nicht offiziell tätig ist, ist er verpflichtet, sich im Voraus zu vergewissern, dass diese Tätigkeit an dem betreffenden Ort zulässig ist, und er ist auch verpflichtet, die vorgegebenen Regeln für die Kennzeichnung des Produkts und seiner Angaben einzuhalten. Das Unternehmen haftet nicht für die Handlungen des Vertriebspartners, die im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Gebietes stehen.
1.3.6 Der Vertriebspartner ist berechtigt, in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Geschäftstätigkeiten mit dem Ziel der Gewinnerzielung auszuüben. Für den Fall, dass dem Vertriebspartner im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe eine Belohnung, eine Provision oder eine andere Leistung gezahlt wird, ist der Vertriebspartner verpflichtet, dieses Einkommen ordnungsgemäß zu deklarieren und alle relevanten Steuern, Gebühren, Versicherungsprämien und andere obligatorische Zahlungen zu leisten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, dem Unternehmen auf Anfrage seine Steueridentifikationsnummer mitzuteilen.
1.3.7 Der Vertriebspartner bevollmächtigt das Unternehmen zur Ausstellung von Steuerbelegen (Rechnungen) für die an das Unternehmen erbrachten Leistungen gemäß dem Vergütungsplan des Unternehmens. Wenn das Gesetz im Falle eines Vertriebspartners, der Mehrwertsteuerzahler ist, die Erteilung einer Vollmacht in einer anderen vorgeschriebenen Form verlangt, ist dieser Vertriebspartner verpflichtet, dem Unternehmen die Vollmacht in der vorgeschriebenen Form zu übergeben. Die Vertriebsstelle ist verpflichtet, die von der Gesellschaft zugewiesene Buchungsreihe und das vorgeschriebene variable Symbol zu akzeptieren. Die Vertriebsstelle ist nicht berechtigt, die auf den Rechnungen ausgewiesenen Beträge zu ändern. Alle Rechnungen werden in elektronischer Form ausgestellt.
1.3.8 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen und Buchhaltungs- und Steuerunterlagen für den Zeitraum aufzubewahren, der von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Ausübung der Geschäftstätigkeit vorgeschrieben ist.
1.3.9 Das Unternehmen garantiert einem Vertriebspartner keine Gebietsexklusivität. Der Vertriebspartner ist auch nicht berechtigt, neuen Vertriebspartnern eine solche Exklusivität anzubieten. Für alle Vertriebspartner gelten unterschiedslos die gleichen Bedingungen, so dass ein gesundes Wettbewerbsumfeld gewährleistet ist.
1.4. Förderer
1.4.1 Ein Vertriebspartner wird in dem Moment Sponsor, in dem die Registrierung eines neuen Vertriebspartners, der seine ID als Sponsor im Registrierungsformular angegeben hat, abgeschlossen ist.
1.4.2 Jeder neu registrierte Vertriebspartner hat das Recht, seinen Sponsor, zu dessen Struktur er gehören wird, unter Berücksichtigung der allgemein bekannten Ethik im Bereich des MLM-Geschäfts zu wählen.
1.4.3 Ein Vertriebspartner, der eine neue Person in die Harmonelo Gruppe aufnimmt, ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass diese Person die richtige ID ihres Sponsors in das elektronische Anmeldeformular einträgt. Falls eine andere ID als die des ausgewählten Sponsors falsch eingegeben wird, kann dieser Vorgang aufgrund der späteren Inanspruchnahme von Provisionen und anderen Vorteilen im Harmonelo System irreversibel sein. Das Unternehmen ist jedoch in Ausnahmefällen berechtigt, eine Änderung vorzunehmen oder einen anderen Sponsor zuzuweisen.
1.4.4 Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, seiner Upline zu folgen, mit gutem Beispiel voranzugehen und seine Downline-Gruppe im Rahmen der Aktivitäten des Sponsors zu unterstützen, deren Mitglieder er kontinuierlich schult, motiviert, ausbildet, mit ihnen kommuniziert, Unterstützungstreffen für sie organisiert, ihre Aktivitäten in der Harmonelo Gruppe auswertet, mögliche Streitigkeiten löst und ihnen positiv vollständige und wahre Informationen über die Produkte, das Unternehmen, die Möglichkeiten in der Harmonelo Gruppe, den Vergütungsplan und das Arbeitssystem zur Verfügung stellt.
1.4.5 Für den Fall, dass ein Vertriebspartner in der Position eines Sponsors nicht weiß, wie er in einem bestimmten Fall richtig vorgehen soll, oder noch nicht über genügend Erfahrung in irgendeiner Tätigkeit verfügt, wendet er sich mit einer Frage über das richtige Vorgehen an seine Upline und in schwerwiegenden Fällen direkt an das Unternehmen, das schwerwiegende Probleme auf der Ebene des Harmonelo Leader's Meeting diskutiert. Der Vertriebspartner kann Fragen, Anregungen oder Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der Harmonelo Gruppe an den Harmonelo Führungsrat richten.
1.4.6 Der Vertriebspartner in der Position des Sponsors löst alle Streitigkeiten zwischen Mitgliedern seiner Downline-Gruppe unverzüglich, positiv und auf freundschaftlicher Ebene. Der Sponsor überwacht auch die Einhaltung der Grundsätze und Prinzipien dieser Regeln bei allen Mitgliedern seiner Downline-Gruppe nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte der Sponsor nicht in der Lage sein, den Streitfall im Rahmen seiner Zuständigkeit zu lösen, wendet er sich an seine Upline und in schwerwiegenden Fällen direkt an das Unternehmen, das alle verfügbaren und wahrheitsgemäßen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt, die zu einer erfolgreichen Lösung des Streitfalls führen. Sponsoren in mittleren und höheren Karrierepositionen sind Vorbilder und gehen neuen oder weniger erfahrenen Vertriebspartnern mit gutem Beispiel voran, insbesondere in solchen Krisensituationen.
1.4.7 Jeder Vertriebspartner wählt seinen Sponsor bereits vor dem Beitritt im Rahmen der Registrierung im System des Unternehmens aus. Ein nachträglicher Wechsel des Sponsors nach Abschluss der Registrierung im System des Unternehmens ist standardmäßig nicht möglich. Das Unternehmen ist jedoch in Ausnahmefällen berechtigt, eine Änderung vorzunehmen oder dem Vertriebspartner einen anderen Sponsor zuzuweisen, solange dies nicht die Rechte anderer Vertriebspartner beeinträchtigt, die im Netzwerk der Harmonelo Gruppe in der Linie dieses Vertriebspartners über oder unter ihm registriert sind. Insbesondere kann ein solcher Ausnahmefall sein:
- eine Situation, in der ein Datenmissbrauch zu einer indirekten Registrierung geführt hat,
- eine Situation, in der aufgrund eines offensichtlichen Tippfehlers eine falsche ID des ausgewählten Sponsors eingegeben wurde,
- eine Situation, in der eine Einigung über den Wechsel des Sponsors zwischen der aktuellen und der beabsichtigten Upline besteht,
- eine Situation, in der der Vertriebspartner noch nicht selbst Sponsor geworden ist.
1.4.8 Der Antrag auf Änderung des Sponsors muss ordnungsgemäß begründet und zusammen mit der Zustimmung des ursprünglichen und des neuen Sponsors, zu dessen Struktur der Vertriebspartner gehören wird, an das Unternehmen unter der E-Mail-Adresse support@harmonelo.com geschickt werden. Das Unternehmen wird über einen solchen Antrag gemäß der Ethik im Bereich des MLM-Geschäfts nach der Empfehlung der Harmonelo-Führungskonferenz entscheiden, diese Entscheidung ist endgültig. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, einem solchen Antrag nachzukommen. Ein Vertriebspartner, der einen Sponsorwechsel beantragt, ist verpflichtet, in seinem Antrag nur vollständige, wahrheitsgemäße und unverzerrte Angaben zu machen, andernfalls begeht er einen Verstoß gegen den Ethikkodex.
Abschnitt 10. Begriffsbestimmungen
MLM
Multi-Level-Marketing, oder auch Multi-Level-Marketing oder Network-Marketing, ist die Bezeichnung für einen Geschäftszweig, der die Methode der Verkaufsvermittlung über ein Netz von selbständigen Vertriebspartnern mit Anreizsystemen zur Entlohnung von Tätigkeiten im Geschäftsverkehr mit dem Unternehmen nutzt.
Verteiler
Ein unabhängiger Geschäftspartner des Unternehmens, der eine vertragliche Beziehung mit dem Unternehmen eingegangen ist, um die Produkte des Unternehmens für den persönlichen Verbrauch, die Unterstützung der körperlichen und geistigen Gesundheit und die Möglichkeit der Nutzung interessanter Geschäftsmöglichkeiten zu erwerben.
Förderer
Der Vertriebshändler, der Ihnen eine Geschäftsmöglichkeit aufgezeigt und Sie zur Harmonelo Gruppe gebracht hat.
Kunde
Der Endverbraucher und Nutzer der Produkte unterscheidet sich von der Person des Vertriebshändlers. Die Produkte werden ihm vom Unternehmen geliefert, der Vertriebspartner vermittelt nur diesen Verkauf.
Starter-Paket
Ein Einstiegspaket mit Produkten, durch dessen Kauf der Vertriebspartner den Status eines Geschäftspartners des Unternehmens erwirbt. Mit dem Kauf eines Starterpakets sind je nach Art des gewählten Starterpakets unterschiedliche Vorteile und Punktwerte (PV) verbunden.
Upline
Sponsorlinie von anderen Vertriebspartnern, die in der Hierarchie der Harmonelo Gruppe über Ihnen stehen. Dies ist ein Unterstützungsteam, das Sie auf dem Gebiet des MLM-Geschäfts anleitet und ausbildet.
Downline
Zeilen von anderen Vertriebspartnern, die in der Harmonelo Gruppenhierarchie unter Ihnen stehen. Das sind Vertriebspartner, die Sie selbst als Sponsor in die Harmonelo Gruppe bringen oder Vertriebspartner aus Ihrem Team, die Ihnen unterstellt sind. Für diese Vertriebspartner sind Sie deren Upline.
Treffen der Führungskräfte
Ein informelles Beratungsgremium des Unternehmens, das sich aus den ranghöchsten Vertriebspartnern zusammensetzt und wichtige Fragen erörtert und Empfehlungen für die Entscheidungsfindung des Unternehmens abgibt.
Interne schwarze Liste
Interne Namensliste ehemaliger Vertriebspartner, mit denen das Unternehmen die Mitgliedschaft durch Kündigung wegen Verletzung von Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe beendet hat. Zum Schutz des Unternehmens gibt es eine interne schwarze Liste für Vertriebspartner mit einer aktiven ID.
PV
Punktwert, der den Produkten zum Zweck der Berechnung von Provisionen und anderen Belohnungen aus dem Vergütungsplan des Unternehmens zugewiesen wird.
Kommission
Der finanzielle Betrag, den der Vertriebspartner in Abhängigkeit von der Menge der verkauften Produkte erhält, vermittelt durch den Vertriebspartner oder seine Downline-Gruppe.
Verteiler-Subdomain
Jeder Vertriebspartner hat die Möglichkeit, seine Subdomain zu verwenden, um den Verkauf von Harmonelo Produkten zu vermitteln, die der Vertriebspartner in seinem Konto im Harmonelo Bürobereich einrichten wird. Die Subdomain ist die URL-Adresse der Harmonelo Website, die aus dem eigenen Namen des Vertriebspartners (z.B. Nachname, Firma) der Harmonelo Domain und der Endung .shop oder .video besteht. Die gesamte Subdomain des Vertriebspartners kann z.B. so aussehen: novak.harmonelo.shop oder fitguy.harmonelo.video.
Abschnitt 2. Grundlegende Rechte und Pflichten
2.1. Allgemeine Mitgliedschaftspolitik
2.1.1 Die Harmonelo Gruppe wurde zu dem Zweck gegründet, die Produkte des Unternehmens zu verkaufen, die körperliche und geistige Gesundheit des Unternehmens zu unterstützen und eine interessante Geschäftsmöglichkeit für alle Vertriebspartner zu bieten.
2.1.2 Das Unternehmen unterstützt die Geschäftsaktivitäten der Vertriebspartner und schult sie im Bereich der Vermittlung des Verkaufs von Produkten und des Angebots von Geschäftsmöglichkeiten in der Harmonelo Gruppe. Der Vertriebspartner erkennt an, dass es für die Entwicklung des Geschäfts des Unternehmens und der Vertriebspartner notwendig ist, die kontinuierliche Erweiterung der Harmonelo Gruppe mit zusätzlichen neuen Vertriebspartnern sicherzustellen.
2.1.3 Der Vertriebspartner hat das Recht, unter den festgelegten Bedingungen Produkte zu günstigeren Preisen zu kaufen; den Verkauf von Produkten an Dritte zu vermitteln und die Harmonelo Gruppe mit neu registrierten Vertriebspartnern zu erweitern; am Vergütungsplan des Unternehmens teilzunehmen und Provisionen zu erhalten und andere Vorteile zu ziehen, wenn er die festgelegten Bedingungen erfüllt; neu registrierte Vertriebspartner zu sponsern, durch die er die Harmonelo Gruppe erweitert; regelmäßig Literatur oder Newsletter von der Harmonelo Gruppe zu erhalten; an Support, Dienstleistungen und Schulungen teilzunehmen und an Werbewettbewerben und Programmen im Zusammenhang mit der Harmonelo Gruppe teilzunehmen.
2.1.4 Die Höhe der finanziellen Vergütung und der Belohnungen, die mit der Beteiligung des Vertriebspartners an der Harmonelo Gruppe verbunden sind, hängt in erster Linie von der von jedem Einzelnen geleisteten Arbeit, seinem persönlichen Umsatz und dem Umsatz seiner Gruppe ab. Diese Regeln und der Vergütungsplan des Unternehmens können den Anspruch des Vertriebspartners auf die Zahlung von finanziellen Leistungen von der Erfüllung anderer Anforderungen an die Tätigkeit des Vertriebspartners abhängig machen.
2.1.5 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, in allen Fällen, in denen sein Verhalten und seine Handlungen mit der Harmonelo Gruppe in Verbindung gebracht werden können, professionell zu handeln, alle Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Regeln, den zugehörigen Anhängen und Dokumenten ergeben, einzuhalten, den Ethikkodex zu befolgen und den guten Namen und Ruf der Unternehmen nicht zu schädigen.
2.2. Ehrenkodex
2.2.1 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die einschlägigen ethischen, beruflichen und moralischen Normen einzuhalten, die für den Aufbau und die Vertiefung guter zwischenmenschlicher Beziehungen erforderlich sind.
2.2.2 Der Vertriebspartner ist insbesondere auch verpflichtet:
- Seien Sie ehrlich, fair und gerecht in Ihrem Handeln,
- aktiv am Aufbau und der Pflege eines Vertriebspartner- und Kundenstammes mitwirken,
- loyal zu sein und den guten Ruf und Namen der Harmonelo-Gruppe, des Unternehmens und der Produkte aufzubauen,
- Seien Sie höflich und respektvoll gegenüber jeder Person, mit der Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei der Harmonelo-Gruppe in Kontakt kommen.
- potentielle Neumitglieder der Harmonelo-Gruppe oder Kunden durch ihr Handeln nicht zu belästigen und keinen ungehörigen Druck auf sie auszuüben,
- potentiellen Kunden die Produkte nicht ausschließlich zum Zwecke des eigenen Gewinns unterzubieten, unabhängig von der Eignung des Produkts für den Kunden,
- als Sponsor seinen Verpflichtungen gegenüber den im Harmonelo-Gruppennetzwerk registrierten Vertriebspartnern nachzukommen, diese zu unterstützen, mit ihnen zu kommunizieren und fortlaufende Schulungen durchzuführen,
- anderen Vertriebspartnern der Harmonelo Group den Übergang oder die Teilnahme an einem anderen Network-Marketing-Projekt nicht zu empfehlen oder vorzuschlagen, auch nicht indirekt,
- im Falle des Erreichens der Position „Diamant“ in keinem anderen MLM- oder Konkurrenzprojekt öffentlich aufzutreten,
- die im Rahmen der Mitgliedschaft in der Harmonelo-Gruppe gewonnenen Kontakte nicht zum Vertrieb anderer Produkte als Harmonelo-Produkte zu missbrauchen,
- bei ihren Aktivitäten keine betrügerischen oder unlauteren Geschäftspraktiken anzuwenden und keine falschen Angaben zu den Produkten oder zur Teilnahme an der Harmonelo-Gruppe und zur Vergütung zu machen,
- bei der Präsentation des Vergütungsplans des Unternehmens ausschließlich genehmigte Materialien des Unternehmens verwenden,
- alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus seiner Mitgliedschaft in der Harmonelo-Gruppe ergeben, ordnungsgemäß zu erfüllen,
- die von Kunden erhaltenen Informationen nicht zum Versenden unerwünschter Werbebotschaften zu missbrauchen,
- einer Person, von der er weiß, dass sie gesundheitliche Komplikationen haben könnte, zu empfehlen, vor der Verwendung der Produkte einen Arzt aufzusuchen,
- alle Beschwerden oder Missverständnisse mit Kunden aktiv zu lösen und in begründeten Fällen die Stellungnahme des Unternehmens dazu einzuholen,
- nicht öffentlich als Mitarbeiter oder Partner des Unternehmens auftreten,
- keine unberechtigte Rückgabe erworbener Produkte zu verlangen,
- keine einfachen, schnellen oder astronomischen Gewinne in der Harmonelo-Gruppe oder die wundersamen Wirkungen der Produkte zu versprechen, zu garantieren oder anderweitig zu gewährleisten,
- sämtliche gesetzlichen Vorschriften bezüglich seiner Tätigkeit innerhalb der Harmonelo-Gruppe einzuhalten.
2.3. Verbotene Aktivitäten
2.3.1 Indirekte Registrierung
Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, Personen ohne deren Wissen bei der Harmonelo Gruppe anzumelden oder nicht existierende oder fiktive Personen anzumelden. Jeglicher Missbrauch von persönlichen Daten oder Kontaktdaten Dritter zum Zwecke der indirekten Registrierung ist strengstens untersagt.
2.3.2 Bewusst überhöhte Käufe
Das System für den Kauf von Produkten durch die Vertriebspartner ist so angelegt, dass es den Kauf von Produkten nur für den Eigenverbrauch des Vertriebspartners und seiner unmittelbaren Familie sowie den vorherigen Verbrauch eines größeren Teils der zuvor gekauften Produkte voraussetzt und nicht mit übermäßigen Käufen durch die Vertriebspartner in einem unverhältnismäßig großen Bestand rechnet. Der Vertriebspartner ist daher nicht befugt, systematisch überdimensionierte Bestellungen für Produkte aufzugeben oder Produkte in einem unverhältnismäßig großen Bestand zu kaufen, um eine höhere Provision oder andere finanzielle Leistungen zu erzielen. Das Unternehmen empfiehlt keine Verschuldung des Vertriebspartners zum Zwecke der Entwicklung seiner Aktivitäten in der Harmonelo Gruppe.
2.3.3 Verbotene Anwerbung
Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, anderen Vertriebspartnern der Harmonelo Gruppe direkt oder indirekt anzubieten oder sie zu ermutigen, an irgendwelchen konkurrierenden Aktivitäten in Bezug auf die Aktivitäten der Harmonelo Gruppe mitzuwirken, zu solchen anderen konkurrierenden Aktivitäten zu wechseln oder die Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe zu beenden.
2.3.4 Unerlaubte Zusammenarbeit
Der Vertriebspartner ist in keiner Weise berechtigt, die Datenbank von Vertriebspartnern der Harmonelo Gruppe oder kooperierenden Personen zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten zu nutzen oder sie Dritten zur Verfügung zu stellen. Es ist in erster Linie verboten, Kontakte, die im Zusammenhang mit Aktivitäten in der Harmonelo Gruppe erhalten wurden, zu nutzen, um andere Programme, Gelegenheiten, Produkte oder Dienstleistungen als die Produkte und Gelegenheiten der Harmonelo Gruppe oder des Unternehmens zu präsentieren; um durch diese Kontakte Geschäftsbeziehungen aufzubauen, die nicht mit den Aktivitäten der Harmonelo Gruppe in Verbindung stehen, oder um in irgendeiner anderen Weise von den Kontakten und dem Netzwerk der Harmonelo Gruppe im Sinne des Aufbaus von Geschäftsprofit außerhalb des Unternehmens zu profitieren.
2.3.5 Unerlaubtes Sponsoring
Das System der Harmonelo Gruppe erlaubt die Übernahme des Sponsorings eines Vertriebspartners, der bereits im Netzwerk der Harmonelo Gruppe registriert ist, in die Struktur eines anderen Sponsors nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des ursprünglichen Sponsors und des neuen Sponsors. Wenn der ursprüngliche (direkte) Sponsor dem Transfer des Vertriebspartners zu einem anderen Sponsor zustimmt, ist dieser Vorgang unumkehrbar und es ist nicht möglich, dass dieser Vertriebspartner in Zukunft wieder der Struktur des ursprünglichen Sponsors angehört. Den Vertriebspartnern ist es daher untersagt, wissentlich einen anderen bereits registrierten Vertriebspartner in ihre Struktur einzutragen oder dies auch nur zu versuchen. Vertriebspartnern ist es auch untersagt, wissentlich Personen zu registrieren, bei denen seit der Beendigung ihrer vorherigen Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe noch kein Jahr vergangen ist.
2.3.6 Nicht autorisierte Transaktionen
Der Vertriebspartner ist nicht befugt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens Kontakt zu Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern des Unternehmens aufzunehmen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, zum Zwecke der Aufnahme einer geschäftlichen Zusammenarbeit außerhalb der Harmonelo Gruppe. Vertriebspartnern ist es untersagt, untereinander Geschäfte mit Produkten oder mit anderen Produkten und Dienstleistungen, die innerhalb der Harmonelo Gruppe gehandelt werden, zu tätigen.
2.3.7 Verbotener Vertrieb
Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, den Verkauf von Produkten über andere als die offiziellen Vertriebskanäle des Unternehmens zu vermitteln (über die Subdomain des Vertriebspartners oder durch Registrierung eines neuen Mitglieds in der Harmonelo Gruppe). Dieses Verbot gilt insbesondere für den weiteren kommerziellen Weiterverkauf von Produkten über die eigenen Vertriebskanäle des Vertriebspartners oder einer anderen Person mit direkter oder indirekter Beteiligung oder Einflussnahme des Vertriebspartners auf seine Entscheidungen oder Aktivitäten (z.B. Websites, E-Shops, Facebook, Instagram, etc.).
2.3.8 Werbematerialien
Das Unternehmen ist der ausschließliche Urheber aller Marketing-, Werbe- und Grafikmaterialien, Fotos, Dokumente, Newsletter sowie anderer Kommunikationsmittel im Zusammenhang mit den Produkten oder der Harmonelo Gruppe. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, andere Werbematerialien zu verwenden oder eigene für die Werbung für die Produkte oder seine Aktivitäten in der Harmonelo Gruppe ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu beschaffen.
2.3.9 Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen
Vertriebspartnern ist es untersagt, falsche, irreführende oder anderweitig absichtlich verzerrte Informationen über die Produkte, das Unternehmen, die Teilnahme, die Vergütung und die Möglichkeiten in der Harmonelo Gruppe zu verbreiten, unabhängig von der Methode der Verbreitung solcher Informationen und dem verwendeten Medium. Wenn nachgewiesen wird, dass der Vertriebspartner wissentlich lügt, insbesondere dass er Informationen verändert oder Dokumente fälscht, wird dieses Verhalten als schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln betrachtet. Das Unternehmen kann die Mitgliedschaft eines solchen Vertriebspartners sofort und fristlos kündigen.
2.3.10 Unbefugte Verwendung der Bezeichnung "Harmonelo"
Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, die Bezeichnung "Harmonelo" auf einer URL-Adresse, einer E-Mail-Adresse oder einem Profilnamen zu verwenden, die sich von den offiziellen Kanälen des Unternehmens unterscheiden, und auch nicht in einer Wortverbindung mit einer anderen Bezeichnung.
2.3.11 Kein ausschließliches Territorium
Es gibt keinen reservierten Bereich oder ein reserviertes Gebiet für die Aktivitäten des Vertriebshändlers. Der Vertriebshändler ist daher nicht berechtigt, die Exklusivität seiner Tätigkeit in einem bestimmten Gebiet zu behaupten oder zu beanspruchen.
2.3.12 Systematische Ausschaltung des Wettbewerbs
Das Unternehmen ist nicht damit einverstanden, dass ein Vertriebspartner in der Absicht, seine eigene Downline-Gruppe aufzubauen, systematisch Mitglieder eines anderen Unternehmens mit der Methode des Network-Marketings anspricht und sie zu diesem Zweck auffordert, die Bedingungen der Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen zu verletzen. Das Unternehmen ist für derartige Handlungen des Vertriebspartners nicht verantwortlich.
2.3.13 Genehmigung von verbotenem Verhalten
Jeder Vertriebspartner, der Zeuge eines vorsätzlichen Verstoßes gegen diese Regeln wird, ist verpflichtet, diese Tatsache seinem Sponsor und, falls dies nicht möglich ist, dem Unternehmen direkt zu melden. Die Genehmigung von vorsätzlichen Verstößen gegen diese Regeln ist verboten.
2.3.14 Bereitstellung und Verbreitung von falschen Informationen
Jede Handlung des Vertriebspartners, die dazu führt, dass das Vertrauen in die Geschäftsführung des Unternehmens sinkt, insbesondere die Bereitstellung oder Verbreitung falscher Informationen oder die Verbreitung falscher Hoaxes (z.B. auf Telegram), gilt als Verstoß gegen die Regeln mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Ein Vertriebspartner, der das beschriebene Verhalten an den Tag legt, kann vom Unternehmen mit sofortiger Wirkung, auch ohne vorherige Ankündigung, gekündigt werden.
2.3.15 Förderung des Wettbewerbs
Im Interesse der Loyalität, des Aufbaus des guten Rufs und des Namens der Harmonelo Gruppe, des Unternehmens und der Produkte ist der Vertriebspartner nicht befugt, sich öffentlich für ein anderes MLM oder ein anderes konkurrierendes Projekt auszusprechen oder diesen Wettbewerb anderweitig aktiv zu unterstützen, insbesondere wenn es darum geht, die Position "Diamant" in der Harmonelo Gruppe zu erreichen.
Abschnitt 3. Mitgliedschaft
3.1. Dauer der Mitgliedschaft
3.1.1 Die Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe dauert so lange, bis einer der Tatbestände eintritt, durch den sich die Mitgliedschaft ändert oder erlischt.
3.1.2 Wenn die Mitgliedschaft des Vertriebspartners in der Harmonelo Gruppe beendet wurde, kann sich diese Person erst wieder im System des Unternehmens registrieren, nachdem die Wartezeit abgelaufen ist, die 1 Jahr ab der Beendigung der vorherigen Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe beträgt.
3.1.3 Falls der erste Kauf nicht mit dem neu registrierten Vertriebspartner stattfindet, kann dieser Vertriebspartner von einem neuen Sponsor erneut registriert werden, auch ohne die Zustimmung des ursprünglichen (direkten) Sponsors. Eine Registrierung ohne Kauf gilt als unvollständige Registrierung, die das Mitglied nicht an den ersten Sponsor und dessen Registrierung bindet.
3.1.4 Ein Mitglied des statutarischen Organs einer juristischen Person, das bereits registrierter Vertriebspartner ist, kann nicht gleichzeitig Vertriebspartner sein. Umgekehrt kann eine juristische Person, deren Mitglied des statutarischen Organs bereits ein registrierter Vertriebspartner ist, nicht gleichzeitig Vertriebspartner werden. Eine solche oder ähnliche Verkettung von Vertriebspartnern ist nicht zulässig und wird als Doppelregistrierung betrachtet, die das Unternehmen jederzeit entschädigungslos zusammen mit dem erstellten Konto und der zugewiesenen ID löschen kann.
3.1.5 Es ist strengstens untersagt, dieselben Rechnungsdaten für mehrere Konten einzugeben. Falls das Unternehmen ein solches Verhalten feststellt, ist es berechtigt, alle Konten mit zugewiesenen IDs, die dieselben Abrechnungsinformationen enthalten, jederzeit und ohne Entschädigung zu löschen.
3.1.6 Der Vertriebspartner erkennt an, dass alle Vertriebspartner, die im System des Unternehmens in einer Zeile unter ihm registriert sind, ebenso wie er selbst ein separates Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen haben und daher nicht an die Dauer seiner Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe gebunden sind. Das gesamte Mitgliedschaftsnetz der Vertriebspartner ist in erster Linie im Interesse und zum Nutzen des Unternehmens aufgebaut, das alle Rechte an der Datenbank seiner Vertriebspartner und der gesamten Struktur der Harmonelo Gruppe besitzt. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche auf diese Datenbank oder Struktur zu erheben.
3.2. Übertragung der Mitgliedschaft
3.2.1 Jede Änderung der Mitgliedschaft des Vertriebspartners, die in einem Verkauf, einer Übertragung oder einer Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person besteht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. Der Antrag auf Zustimmung zur Übertragung der Mitgliedschaft muss dem Unternehmen durch eine der Methoden übermittelt werden, die die Identität des Vertriebspartners nachweisen, d.h. per Post, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit garantierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse support@harmonelo.com.
3.2.2 Die Unternehmen werden jeden Fall einer solchen Änderung der Mitgliedschaft einzeln prüfen, immer unter Berücksichtigung der Rechte des Unternehmens und anderer Vertriebspartner der Harmonelo Gruppe. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, dem Antrag stattzugeben.
3.2.3 Das Unternehmen akzeptiert in den meisten Fällen Gründe für die Übertragung der Mitgliedschaft, wie z.B. Scheidung, langfristige Krankheit, Heirat usw. Ein Vertriebspartner, der die Zustimmung zur Übertragung der Mitgliedschaft beantragt, ist verpflichtet, den Antrag ordnungsgemäß zu begründen und mit entsprechenden Unterlagen sowie der Zustimmung des neuen Vertriebspartners zu belegen.
3.2.4 Alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen ergeben, gehen mit dem Wirksamwerden der Übertragung der Mitgliedschaft auf einen Dritten über, der mit der Annahme der Änderung durch das Unternehmen zum ordnungsgemäßen Vertriebspartner wird. Das bestehende Konto und die zugewiesene ID des derzeitigen Vertriebspartners werden auf den neuen Vertriebspartner übertragen. Der neue Vertriebspartner muss die Voraussetzungen erfüllen, um Mitglied der Harmonelo Gruppe zu werden und muss diese Regeln, einschließlich der zugehörigen Anhänge und Dokumente, akzeptieren.
3.2.5 Im Falle der Umwandlung des Vertriebspartners - einer juristischen Person, in deren Folge die bestehende juristische Person geteilt wird oder ihr Vermögen, ihr Eigentum oder Teile davon auf mehrere juristische Personen übertragen werden, ist die Regelung im Umwandlungsprojekt für die Bestimmung des Übergangs der Mitgliedschaft maßgeblich. Im Zweifelsfall führt das Unternehmen eine Person, die dieselbe ID-Nummer wie der bisherige Vertriebspartner hat, als Vertriebspartner fort und erkennt sie an. Es ist nicht erlaubt, eine ID auf mehrere Personen aufzuteilen oder zu multiplizieren.
3.2.6 Die Tatsache, daß die Mitgliedschaft übertragen wurde, hat keine Auswirkungen auf die einzelnen Verbindungen in der Struktur der übertragenen ID und führt nicht zu einer anderen Anordnung des Vertriebspartnernetzes.
3.3. Übergang der Mitgliedschaft
3.3.1 Im Falle des Todes oder der Auflösung des Vertriebspartners geht die Mitgliedschaft auf den Rechtsnachfolger über, wenn diese Person die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe erfüllt. Niemand ist berechtigt, die Mitgliedschaftsrechte eines verstorbenen oder aufgelösten Vertriebspartners bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Nachlass oder bis zur wirksamen Eintragung der Rechtsnachfolge der juristischen Person im Handelsregister oder einem ähnlichen öffentlichen Register auszuüben.
3.3.2 Der Erbe oder Rechtsnachfolger des Vertriebspartners ist verpflichtet, die Rechtsnachfolge gegenüber dem Unternehmen mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen und das Anmeldeformular mit den erforderlichen Angaben auszufüllen. Diese Person wird jedoch erst dann zum Vertriebspartner, wenn sie die vorliegenden Regeln, die dazugehörigen Anhänge und Dokumente akzeptiert.
3.3.3 Für den Fall, dass der Rechtsnachfolger bereits ein in der Harmonelo Gruppe registrierter Vertriebspartner ist, darf er ausnahmsweise mehr als eine ID besitzen.
3.3.4 Der Rechtsnachfolger hat Anspruch auf die Zahlung von Provisionen oder anderen Leistungen des ausgeschiedenen Vertriebspartners, sofern der Übergang im System des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen wurde und der neue Vertriebspartner die im Vergütungsplan des Unternehmens festgelegten Anforderungen erfüllen kann.
3.3.5 Wenn es mehrere Rechtsnachfolger gibt, sind diese verpflichtet, aus ihrer Mitte einen Vertreter zu benennen, der zum Vertriebspartner wird. Das Unternehmen wird weiterhin nur mit und gegenüber dieser Person rechtlich handeln. Es ist nicht erlaubt, eine ID auf mehrere Personen aufzuteilen oder zu vervielfältigen.
3.4. Beendigung der Mitgliedschaft
3.4.1 Unzureichende Aktivität
Für den Fall, dass der Vertriebspartner über einen Zeitraum von mehr als 24 aufeinanderfolgenden Monaten keinen Kauf von Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens tätigt, noch die Registrierung eines neuen Vertriebspartners durch Eingabe seiner ID als Sponsor während dieses Zeitraums erfolgt, ist das Unternehmen berechtigt, seine Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe einseitig zu beenden. Wenn diese Person nach Beendigung der Mitgliedschaft erneut daran interessiert ist, Vertriebspartner zu werden, muss sie eine neue Registrierung im System des Unternehmens vornehmen (nach Ablauf der Wartezeit, siehe Artikel 3.1.2 der Regeln).
3.4.2 Freiwillige Beendigung durch den Vertriebspartner
Die Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe ist freiwillig. Jeder Vertriebspartner ist berechtigt, die Mitgliedschaft jederzeit fristlos zu kündigen. Die Kündigung muss dem Unternehmen durch eine der Methoden zugestellt werden, die die Identität des Vertriebspartners nachweisen, d.h. per Briefkasten, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit einer garantierten elektronischen Signatur an die E-Mail-Adresse support@harmonelo.com. Die Mitgliedschaft des Vertriebspartners endet an dem Tag, an dem die Kündigung dem Unternehmen zugestellt wird.
3.4.3 Beendigung der Mitgliedschaft durch die Gesellschaft
Für den Fall, dass der Vertriebspartner irgendeine Verpflichtung verletzt, die sich aus diesen Regeln, den dazugehörigen Anhängen oder Dokumenten ergibt, auch einzeln oder individuell, unabhängig von der Schwere einer solchen Verletzung, ist das Unternehmen berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung oder Warnung des Vertriebspartners, die Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe sofort und ohne Kündigungsfristen zu beenden. Das Unternehmen sendet die Mitteilung zusammen mit Informationen über die Löschung der Registrierung des Vertriebspartners im System des Unternehmens an die E-Mail-Adresse des Vertriebspartners und seines Sponsors (des Vertriebspartners, der ihm in seiner Sponsoring-Linie am nächsten steht). In diesem Fall wird die Mitgliedschaft des Vertriebspartners mit dem Datum des Versands dieser Nachricht beendet.
3.4.4 Übergangszeit
Wenn das Unternehmen feststellt oder vermutet, dass der Vertriebspartner gegen die Verpflichtungen aus diesen Regeln, den dazugehörigen Anhängen oder Dokumenten verstoßen hat, das Unternehmen aber noch keine Entscheidung über die Beendigung der Mitgliedschaft dieses Vertriebspartners getroffen hat, ist das Unternehmen berechtigt, bis zur Verabschiedung dieser Entscheidung, jedoch nicht länger als 2 Monate, den Zugang dieses Vertriebspartners zu seinem Konto einzuschränken oder ganz zu sperren. Während dieses Übergangszeitraums wird auch die Zahlung von Provisionen oder anderen finanziellen Zahlungen an den Vertriebspartner ausgesetzt. Sollte das Unternehmen anschließend beschließen, die Mitgliedschaft dieses Vertriebspartners fortzusetzen, wird es den Zugang zum Konto wiederherstellen und der Vertriebspartner hat Anspruch auf die Zahlung der ausgesetzten Provisionen und sonstigen Zahlungen. Wenn das Unternehmen jedoch beschließt, die Mitgliedschaft dieses Vertriebspartners zu beenden, wird das Konto des Vertriebspartners gelöscht, ohne es wieder verfügbar zu machen, und der Vertriebspartner hat keinen Anspruch auf die Zahlung der ausgesetzten Provisionen oder weiterer Leistungen. Das Unternehmen sendet eine Benachrichtigung, dass der Zugang zum Konto eingeschränkt oder gesperrt wurde und die Zahlung von Provisionen ausgesetzt wurde, sowie die Entscheidung des Unternehmens über die Fortsetzung der Mitgliedschaft des Vertriebspartners.
3.4.5 Abrechnung der erloschenen Mitgliedschaft
Wenn die Mitgliedschaft des Vertriebspartners beendet wird, löscht das Unternehmen die Registrierung des Vertriebspartners, das damit verbundene Konto und seine ID. Am Tag der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte, Ansprüche oder andere Vorteile des Vertriebspartners, die mit der Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe verbunden sind, insbesondere das Recht auf Zahlung von Provisionen oder anderen finanziellen Leistungen. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft hat der Vertriebspartner keinen Anspruch auf eine Vergütung, Sondervergütung oder Entschädigung für den geschaffenen Kundenkreis oder die aufgebaute Struktur der Vertriebspartner.
3.4.6 Wiedereintragung nach Beendigung der Mitgliedschaft aufgrund von Pflichtverletzungen
Ein Vertriebspartner, dessen Mitgliedschaft vom Unternehmen wegen einer Pflichtverletzung gemäß Abschnitt 3.4.3 dieser Regeln gekündigt wurde, kann sich nur dann erneut im System des Unternehmens registrieren, wenn das Unternehmen ihm nach Ablauf der Wartezeit die Zustimmung zur erneuten Registrierung erteilt.
3.4.7 Interne schwarze Liste
Das Unternehmen führt eine so genannte interne schwarze Liste für seine Vertriebspartner, bei der es sich um eine nominelle Liste von Vertriebspartnern handelt, deren Mitgliedschaft das Unternehmen durch Kündigung wegen Pflichtverletzung gemäß Artikel 3.4.3 dieser Regeln beendet hat. Der Vertriebspartner erkennt an, dass er im Falle der Beendigung seiner Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe auf die vorgesehene Weise in diese Liste aufgenommen werden kann. Zum Schutz des Unternehmens gibt es eine interne schwarze Liste für Vertriebspartner mit einer aktiven ID.
Abschnitt 4. Rücknahme von Produkten
4.1. Bestellungen
4.1.1 Der Vertriebspartner ist berechtigt, Produkte für den Eigenverbrauch zu vergünstigten Preisen zu erwerben. Das Unternehmen ist berechtigt, die Preise für einzelne Produkte jederzeit einseitig und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Jede Änderung des Preises der Produkte ist sofort ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem sich die Änderung in dem betreffenden Vertriebskanal des Unternehmens widerspiegelt. Für den Fall, dass der Preis des Produkts offensichtlich falsch angegeben ist, ist das Unternehmen berechtigt, die Bestellungen, die einen solchen falschen Produktpreis enthalten, jederzeit zu stornieren, unabhängig von der Bezahlung der Bestellung.
4.1.2 Der Vertriebspartner bestellt die Produkte ausschließlich online über den offiziellen E-Shop des Unternehmens, nachdem er sich in seinem Konto im System auf der Webschnittstelle des Unternehmens angemeldet hat. Bestellungen können jederzeit außerhalb von Sperren oder geplanten Aktualisierungen aufgegeben werden.
4.1.3 Jedes gekaufte Produkt hat seinen eigenen Punktwert (PV), der für die Berechnung der Höhe der Provisionen und anderer Belohnungen unter den Bedingungen des Vergütungsplans des Unternehmens bestimmt ist. Das Unternehmen ist berechtigt, den Punktwert der Produkte jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einseitig zu ändern.
4.1.4 Erfolgt die vollständige Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung, wird diese Bestellung automatisch storniert und aus dem System entfernt, mit Ausnahme von Nachnahme- oder so genannten aufgeschobenen Bestellungen. Unter einer aufgeschobenen Bestellung versteht man den Versand des Produkts gemäß der bezahlten Bestellung oder der Bestellung per Nachnahme mit einem verschobenen Versanddatum. Die Standardfrist für den Versand der bestellten Produkte beträgt 5 Arbeitstage ab dem Datum der Zahlung des Preises der eingegebenen Bestellung oder ab dem Datum der Bestätigung der Bestellung durch das Unternehmen im Falle der Zahlung per Nachnahme.
4.1.5 Für den Fall, dass der Vertriebspartner bei der Bestellung eines Produkts nicht alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, die bestellten Produkte nicht vorrätig sind oder ein anderer Umstand eintritt, der die ordnungsgemäße Bearbeitung der Bestellung verhindert, ist das Unternehmen berechtigt, die Bestellung zu verzögern oder nicht zu bearbeiten, bis dieses Hindernis beseitigt ist. Das Unternehmen behandelt solche Situationen individuell je nach den Umständen des jeweiligen Falles. Handelt es sich bei dem Hindernis für die Erfüllung der Bestellung um einen Umstand, den der Vertriebspartner zu vertreten hat, und beseitigt dieser das Hindernis auch nach vorheriger Benachrichtigung durch das Unternehmen nicht, ist das Unternehmen berechtigt, dem Vertriebspartner die erhöhten Kosten für die Erfüllung der Bestellung in Rechnung zu stellen.
4.1.6 Das Eigentum an dem bestellten Produkt geht mit dessen Annahme nach vollständiger Bezahlung des Preises auf den Vertriebspartner über. Die Bezahlung des Preises der eingegebenen Bestellung kann per Bankkarte oder Überweisung erfolgen, oder es besteht die Möglichkeit, die Bestellung per Nachnahme zu bezahlen. Im Falle der Eingabe einer Zahlung per Banküberweisung mit einer falschen Zahlungsbezeichnung, wodurch die Zahlung nicht mit der Produktbestellung übereinstimmt, wird das Unternehmen die erhaltene Zahlung auf das Konto des Absenders dieser Zahlung zurücküberweisen. Im Falle eines Fehlers bei der Eingabe der Zahlung ist es möglich, das Unternehmen unter der folgenden E-Mail-Adresse zu kontaktieren support@harmonelo.com
4.1.7 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, vor der nächsten Bestellung mindestens 70 % der zuvor bestellten Produkte zu verbrauchen und zusätzliche Produkte in einer Menge zu bestellen, die seinem geplanten Verbrauch entspricht, um übermäßige Käufe zu vermeiden.
4.1.8 Die Produkte, einschließlich ihres Preises, sind nur für die Zeit verfügbar, in der sie auf der Webschnittstelle des E-Shops des Unternehmens angezeigt werden. Für den Fall, dass das bestellte Produkt nicht mehr verfügbar ist oder nicht mehr geliefert oder hergestellt wird, setzt sich das Unternehmen unverzüglich mit dem Vertriebspartner in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. In einem solchen Fall ist das Unternehmen auch berechtigt, die Bestellung abzulehnen oder zu stornieren.
4.1.9 Vor dem Absenden der Bestellung hat der Vertriebspartner die Möglichkeit, die von ihm in der Bestellung eingegebenen Daten zu überprüfen und zu bestätigen. Der Vertriebspartner kann die Bestellung ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bestellung bis zum Abschluss der Bestellung per Telefon oder E-Mail stornieren. Das Recht des Unternehmens auf Rückerstattung der zweckmäßig angefallenen Kosten bleibt davon unberührt.
4.1.10 Im Falle des Kaufs eines individualisierten Produkts erklärt sich der Vertriebspartner mit dem Absenden der Bestellung damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten und ihre anschließende Verarbeitung durch das Unternehmen zum Zwecke der Erstellung und Archivierung von anonymen Datensätzen aus Informationen, die durch Tests und Analysen des Darmmikrobioms gewonnen wurden, sowie aus Fragebögen unter Ausschluss sensibler personenbezogener Daten (Namen, Geburtsdaten, Wohnort), die die Daten persönlich identifizierbar machen würden, verwendet werden. Der Vertreiber erkennt an, dass diese anonymisierten Daten für die statistische Datenanalyse, die weitere Forschung und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen über das Mikrobiom und die Beeinflussung des Mikrobioms durch probiotische Nahrungsergänzung (insbesondere bei Konferenzen, Vorträgen, Interviews, Websites, Fernsehsendungen, Zeitschriften usw.) verwendet werden. Gleichzeitig erklärt sich der Vertriebspartner bereit, sich an der Forschung des Unternehmens zu beteiligen und akzeptiert alle Bedingungen des Unternehmens bezüglich der Isolierung, Archivierung und Analyse der bakteriellen DNA aus dem Darmmikrobiom. Das Unternehmen wird die anonymisierten Daten des Vertriebspartners zum Zweck der Durchführung von Forschungsstudien verwenden.
4.1.11 Bei Eingabe einer falschen ID für einen gesendeten Auftrag kann der Vertriebspartner die Korrektur und die Berichtigung von Provisionen oder anderen mit dem gesendeten Auftrag verbundenen Vergütungen nur am selben Kalendertag, an dem der Auftrag gesendet wurde, d.h. bis 24:00 Uhr desselben Kalendertages, beantragen.
4.1.12 Bei der Erteilung von Aufträgen kann der Vertriebspartner Rabatte über seine PV-Punkte aus der Punktebörse geltend machen. Er kann diesen Rabatt nur dann in Anspruch nehmen, wenn das Guthaben in seiner Bankbrieftasche höher ist als die Grenze für die Zahlung von Provisionen oder Prämien.
4.1.13 Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass er nicht berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich um Waren handelt, die nach seinen Wünschen verändert wurden oder nur für ihn angefertigt wurden (individualisierte Harmonelo Produkte).
4.2. Automatische Bestellung
4.2.1 Der Vertriebspartner kann für die Entnahme der Produkte auch die Option der sogenannten automatischen Bestellung nutzen, die eine automatische Wiederholung der eingegebenen Bestellung in ausgewählten Zeitabständen ermöglicht. Diese Option eignet sich insbesondere für Vertriebspartner, die an einem regelmäßigen Nachschub an Produkten für den Eigenbedarf interessiert sind.
4.2.2 Die Zahlung für jede automatische Bestellung wird vor dem Versand der bestellten Produkte von der Bankkarte oder vom Bankkonto des Vertriebspartners abgebucht, je nach der angegebenen Wahl.
4.2.3 Wenn eine Zahlung für eine automatische Bestellung nicht möglich ist (z.B. aufgrund eines unzureichenden Guthabens auf der Bankkarte oder dem Bankkonto des Vertriebspartners) oder wenn die Zahlung verweigert wird, werden die bestellten Produkte nicht versandt. Das Unternehmen informiert den Vertriebspartner über diese Tatsache.
4.2.4 Sollte eine automatische Bestellung nicht möglich sein, ist das Unternehmen berechtigt, die Zahlungsmethode in eine andere vom Vertriebspartner bei der automatischen Bestellung hinzugefügte Option zu ändern, und zwar in der vom Vertriebspartner angegebenen Reihenfolge.
4.2.5 Der Vertriebspartner ist berechtigt, die automatische Bestellung jederzeit durch eine Änderung der Produktbestellungseinstellungen zu stornieren.
4.3. Transport
4.3.1 Bei der Bestellung gibt der Vertriebspartner die Lieferadresse und die Versandoption an. Der Preis für den gewählten Transport wird zum Preis der bestellten Produkte hinzugerechnet, wenn die Option der persönlichen Abholung nicht gewählt wird.
4.3.2 Falls der Vertriebspartner die bestellten Produkte nicht ordnungsgemäß vom Spediteur übernimmt, trägt er die Kosten für die erneute Zustellung einer solchen Sendung, oder das Unternehmen ist berechtigt, diese Kosten dem Vertriebspartner in Rechnung zu stellen.
4.3.3 Die persönliche Abholung der bestellten Produkte ist nur nach vollständiger Bezahlung des Preises möglich, und zwar während der Lieferzeiten MON-TH von 13:00 bis 16:00 Uhr und FREITAG von 11:00 bis 14:00 Uhr im Auslieferungslager der Gesellschaft in der Kulkova 8, Brünn. In Notfällen ist es möglich, die Produkte nach vorheriger Absprache unter der Telefonnummer +420 770 183 669 individuell abzuholen. Die bestellten Produkte werden zur persönlichen Abholung nur an den Vertriebspartner, der die Bestellung aufgegeben hat, oder an eine von ihm benannte Person ausgegeben. Die persönliche Abholung der Produkte muss spätestens 15 Tage nach der Bezahlung erfolgen, die Gesellschaft ist berechtigt, für jeden weiteren Tag der Lagerung eine Lagergebühr von 50,- CZK zu berechnen und die Produkte erst nach Bezahlung dieser Lagerkosten herauszugeben.
4.3.4. Falls die bestellten Produkte nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Zahlung gemäß Artikel 4.3.3 der Geschäftsbedingungen abgeholt werden, ist das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag, der auf der Grundlage der Bestellung der betreffenden Produkte geschlossen wurde, zurückzutreten, worüber der Vertriebspartner schriftlich an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse informiert wird. Das Unternehmen ist anschließend berechtigt, eine Forderung in Höhe der nicht bezahlten Lagergebühren gemäß Artikel 4.3.3 der Geschäftsbedingungen mit dem vom Vertriebspartner für die bestellten Produkte gezahlten Betrag zu verrechnen. Eine eventuelle Überzahlung wird das Unternehmen spätestens 7 Tage nach Rücktritt vom Vertrag auf das Bankkonto überweisen, von dem die ursprüngliche Zahlung des Vertriebspartners geleistet wurde.
4.3.5 Das Unternehmen haftet nicht für die Lieferung der bestellten Produkte im Falle der Angabe einer falschen Lieferadresse. Falls es nicht möglich ist, die bestellten Produkte an die vom Vertriebspartner angegebene Lieferadresse zu liefern und die Sendung zurückgeschickt wird, ist das Unternehmen berechtigt, von dem Vertrag, der auf der Grundlage der Bestellung der betreffenden Produkte zustande gekommen ist, zurückzutreten, worüber der Vertriebspartner schriftlich an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse informiert wird.
4.3.6 Der Händler ist verpflichtet, beschädigte Sendungen, fehlende oder nicht bestellte Artikel spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum der Lieferung der Sendung zu melden.
4.3.7 Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass der Versandpreis keine zusätzlichen Gebühren, Zölle, Steuern oder andere obligatorische Zahlungen enthält, wenn die Sendung ins Ausland geliefert wird. Die Höhe dieser Kosten wird individuell durch die Gesetze des Landes geregelt, in das die Sendung geliefert wird. Diese Kosten gehen immer vollständig zu Lasten des Händlers, der die Bestellung aufgegeben hat.
4.3.8 Das Risiko einer Beschädigung der Ware geht zum Zeitpunkt der Annahme durch den Vertriebspartner oder seinen Vertreter auf den Vertriebspartner über. Von diesem Zeitpunkt an ist der Vertriebspartner verpflichtet, die gelieferten Waren gegen Beschädigung oder Diebstahl zu sichern.
4.3.9 Im Falle von Problemen mit der Lieferung der bestellten Produkte ist es möglich, die Gesellschaft unter der E-Mail-Adresse support@harmonelo.com.
4.4. Beanstandungen
4.4.1 Das Unternehmen ist gegenüber dem Vertriebspartner dafür verantwortlich, dass das Produkt bei Erhalt frei von Mängeln ist. Das bedeutet, dass das Produkt die im Vertrag geforderte oder vom Unternehmen beschriebene oder aufgrund der vom Unternehmen durchgeführten Werbung erwartete Qualität und nützlichen Eigenschaften hat oder die Qualität und nützlichen Eigenschaften für ein Produkt oder eine Dienstleistung dieser Art üblich sind, dass es den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht, in der entsprechenden Menge, dem entsprechenden Maß oder Gewicht vorliegt und dem Zweck entspricht, den das Unternehmen für die Verwendung des Produkts angibt oder für den ein solches Produkt oder eine solche Dienstleistung üblicherweise verwendet wird.
4.4.2 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, das gelieferte Produkt so schnell wie möglich nach der Übernahme zu prüfen (spätestens 24 Stunden nach der Übernahme) und sich von dessen Eigenschaften und Menge zu überzeugen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, jeden offensichtlichen Mangel unverzüglich (spätestens 24 Stunden nach Übernahme der Ware) zu melden, andernfalls erlischt die Verantwortung des Unternehmens für offensichtliche Mängel.
4.4.3 Der Händler hat keine Rechte aus mangelhafter Leistung, wenn der Mangel am Produkt bereits bei der Übernahme offensichtlich war und dem Händler bekannt sein musste, oder er den Mangel selbst verursacht hat.
4.4.4 Das Mindesthaltbarkeitsdatum des Produkts, das auf jeder Produktverpackung angegeben ist, ist ebenfalls eine Qualitätsgarantie, wenn die Bedingungen für die Lagerung eingehalten werden. Beschädigungen (mechanisch, unsachgemäße Lagerung usw.) stellen keinen Mangel des Produkts dar.
4.4.5 Reklamationen sind schriftlich unter Angabe des Lieferdatums der Ware, der Nummer der entsprechenden Rechnung, der Art der Ware, des Etiketts der Warenverpackung, der Chargennummer, der reklamierten Menge, einer Beschreibung des Mangels, ergänzt durch eine Fotodokumentation, die den Antrag des Händlers auf Bearbeitung der Reklamation und die Kontaktdaten des Händlers, einschließlich E-Mail, enthält, zusammen mit dem reklamierten Produkt einzureichen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Lieferung des reklamierten Produkts in seiner Originalverpackung (z. B. Flaschen) zu verlangen, um die Gültigkeit der Reklamation zu beurteilen.
4.4.6 Die Zustellung der Forderung der Gesellschaft kann durch einen Kurierdienst, durch Ihren Sponsor oder persönlich während der Zustellungszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kulkova 8, Brünn, erfolgen. Bei der Zustellung der Reklamation durch einen Kurierdienst oder durch den Sponsor haftet die Gesellschaft nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung während des Transports. Die Gesellschaft akzeptiert keine Lieferung des reklamierten Produkts per Nachnahme.
4.4.7 Der Vertriebspartner ist stets verpflichtet, für eine geeignete Verpackung der Produkte zu sorgen, um Schäden während des Transports zu vermeiden. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Schäden während des Transports.
4.4.8 Reklamationen sind nicht zulässig, wenn der Mangel oder die Beschädigung des Produkts durch unsachgemäßen Gebrauch des Produkts unter Verstoß gegen die entsprechenden Anweisungen oder Anleitungen oder durch andere offensichtlich unsachgemäße Behandlung entstanden ist. Auch Farbabweichungen auf elektronischen Anzeigegeräten im Vergleich zur Realität können nicht als Mangel angesehen werden.
4.4.9 Die Frist für die Bearbeitung einer Reklamation beträgt 30 Tage ab dem Tag, an dem die Reklamation mit allen erforderlichen Informationen bei der Gesellschaft eingegangen ist. In begründeten Fällen kann die Frist für die Bearbeitung durch das Unternehmen verlängert werden. Der Vertriebspartner wird darüber schriftlich an die in der Beschwerde angegebene E-Mail-Adresse gemäß Artikel 4.4.5 der Regeln informiert.
4.4.10 Das Unternehmen entscheidet über die Art der Erledigung der Reklamation. Es informiert den Vertriebspartner anschließend über die E-Mail, die er bei der Einreichung der Beschwerde gemäß Artikel 4.4.11 angegeben hat. Das Unternehmen entscheidet auch, in welchen Fällen es dem Vertriebspartner die Kosten erstattet, die ihm im Zusammenhang mit der Beantragung einer Beschwerde entstanden sind.
4.4.12 Wird der Preis des gekauften Produkts aufgrund einer Reklamation an den Vertriebspartner zurückgegeben, werden die für dieses gekaufte und zurückgegebene Produkt gutgeschriebenen Punkte (PV) automatisch vom Vertriebspartner abgezogen. Wenn der Vertriebspartner bereits eine Provisionszahlung oder eine andere Form der Leistung vom Unternehmen im Zusammenhang mit diesen Punkten (PV) erhalten hat, ist er verpflichtet, diese Provision, Leistung oder Teile davon an das Unternehmen zurückzugeben. Im Falle dieser Verrechnung ist das Unternehmen berechtigt, diese Forderung mit der Forderung des Vertriebspartners auf Zahlung weiterer Provisionen oder sonstiger Leistungen zu verrechnen oder dem Vertriebspartner andere gutgeschriebene Punkte (PV) gleichen Wertes wegzunehmen.
4.4.13 Da der Kauf der Produkte durch den Händler im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit in der Harmonelo Gruppe erfolgt, hat der Händler im Rahmen der Reklamation nicht die gesetzlich festgelegten Rechte des Verbrauchers (insbesondere das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Ware vom Vertrag zurückzutreten).
4.4.14 Die sonstigen Rechte und Pflichten des Vertriebspartners in Bezug auf Beschwerden sind in der Beschwerdeordnung festgelegt.
4.5. Lagerung und Handhabung
4.5.1 Der Vertriebspartner erkennt an, dass es sich bei den meisten Produkten um Nahrungsergänzungsmittel handelt, die den einschlägigen Rechtsvorschriften unterliegen. Alle Etiketten auf diesen Produkten sind vom Landwirtschaftsministerium der Tschechischen Republik genehmigt und notifiziert, und es ist dem Vertriebspartner daher strengstens untersagt, eigene Etiketten, Verpackungen oder Marketingmaterialien in Bezug auf die Produkte zu erstellen. Der Vertriebshändler ist auch nicht berechtigt, eigene Sprachmutationen dieser Informationen und Materialien zu erstellen.
4.5.2 Der Vertriebspartner erkennt an, dass die Produkte zur Erhaltung ihrer Eigenschaften und Haltbarkeit in der vorgeschriebenen Weise gelagert werden müssen, die auf dem Produktetikett oder auf der Website des Unternehmens www.harmonelo.com angegeben ist. Eine unsachgemäße Lagerung kann ein Grund für die Ablehnung von Produktansprüchen sein.
4.5.3 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, seine Kunden, denen er den Kauf der Produkte vermittelt hat, ordnungsgemäß über die Verwendung und Lagerung der Produkte zu unterrichten.
Abschnitt 5. Werbung und Vertrieb
5.1. Präsentation
5.1.1 Das Unternehmen ist berechtigt, alle Videos, Fotos, Informationen, Texte, Gesundheits- oder Finanzergebnisse, Kommentare, Meinungen oder Referenzen, die dem Unternehmen von seinen Vertriebspartnern zur Verfügung gestellt werden und die sich auf die Produkte oder die Harmonelo Gruppe beziehen, ohne jegliche Einschränkung oder Anspruch auf finanzielle oder andere Gegenleistungen zu verwenden. Wenn solches Material dem Urheberrecht oder dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegt, gewährt der Vertriebspartner durch die Registrierung in der Harmonelo Gruppe dem Unternehmen eine kostenlose, zeitlich und territorial unbegrenzte Lizenz zur Nutzung dieser Materialien mit der Erlaubnis für das Unternehmen, sie nach eigenem Ermessen weiter zu nutzen. In einem solchen Fall ist das Unternehmen auch berechtigt, die zur Verfügung gestellten Materialien für Marketingzwecke zu verwenden, sie über beliebige Medien zu veröffentlichen, Unterlizenzen zu vergeben oder diese Lizenz ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, ohne Einschränkungen. Wenn der Vertriebspartner dem Unternehmen Materialien zur Verfügung stellt, deren Urheber eine andere Person als der Vertriebspartner ist, verpflichtet er sich, alle möglichen Ansprüche mit dieser Person zu regeln, damit das Unternehmen berechtigt ist, über diese Materialien gemäß dieser Bestimmung zu verfügen.
5.1.2 Bei jeder Präsentation von Produkten oder Geschäftsmöglichkeiten in der Harmonelo Gruppe ist der Vertriebspartner verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die Produkte und Möglichkeiten der Harmonelo Gruppe, einschließlich der Regeln des Vergütungsplans, das Unternehmen und sich selbst zu geben. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, trügerische oder unfaire Geschäftspraktiken anzuwenden.
5.1.3 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, das Vertrauen einzelner Personen zu missbrauchen, und sollte das mögliche Fehlen ihrer Geschäfts- oder Lebenserfahrung und ihrer Kenntnisse in Bezug auf die vorgestellte Angelegenheit respektieren. Insbesondere ist der Vertriebspartner nicht berechtigt, einfache, schnelle oder astronomische Gewinne in der Harmonelo Gruppe oder die wundersame Wirkung der Produkte zu garantieren.
5.1.4 Den Händlern ist es untersagt, Behauptungen über die therapeutische oder heilende Wirkung der Produkte zu verbreiten, die gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften verstoßen (insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel).
5.1.5 Den Vertriebspartnern ist es untersagt, im Rahmen der Präsentation der Produkte und Möglichkeiten der Harmonelo Gruppe andere konkurrierende Produkte oder Projekte in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, herabzusetzen. Insbesondere vermeidet der Vertriebspartner Vergleiche oder Verharmlosungen, die irreführend oder unvereinbar mit den Grundsätzen des Wettbewerbs und den Vorschriften über unlauteren Wettbewerb sein könnten.
5.1.6 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, Produkte oder Möglichkeiten der Harmonelo Gruppe oder des Unternehmens zusammen mit anderen Programmen, Möglichkeiten, Produkten oder Dienstleistungen zu präsentieren.
5.1.7 Wenn der Vertriebspartner während der Präsentation zum Zweck der Erweiterung der Harmonelo Gruppe um weitere neue Vertriebspartner beschließt, Abrechnungen über gesammelte Provisionen oder andere Belohnungen zu veröffentlichen oder den Zugang zu oder die Vorschau auf Abschnitte des Kontos, die sich auf gesammelte Belohnungen oder Provisionen beziehen, zu ermöglichen, ist er dazu nur in Bezug auf seine eigenen erzielten Ergebnisse berechtigt. Wenn er die Ergebnisse seiner Upline teilen möchte, ist er dazu nur mit der ausdrücklichen Zustimmung eines Senior Sponsors berechtigt. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, nur wahre Ergebnisse zu veröffentlichen (siehe Artikel 2.3.9 der Regeln). Darüber hinaus ist der Vertriebspartner verpflichtet, jeder Mitteilung, in der er seine erzielten Ergebnisse angibt, den nachstehenden Haftungsausschluss beizufügen, und zwar gut sichtbar und so, dass der Zusammenhang mit dieser Erklärung klar ist.
Haftungsausschluss: Die Tätigkeit der Mitglieder in der Harmonelo Gruppe, die zur Erzielung eines möglichen Einkommens führt, wird nicht als Hauptarbeitsverhältnis (HPP) betrachtet, sondern ist eine Geschäftsmöglichkeit, die sowohl Provisionen als auch Kosten erzeugen kann. Das bedeutet, dass kein zukünftiges Einkommen in der Harmonelo Gruppe versprochen, geschweige denn garantiert werden kann, da Ihr Gesamterfolg nur von Ihnen und Ihrer Entschlossenheit abhängt, diese Tätigkeit ethisch korrekt und lange genug auszuüben. Der Verdienst errechnet sich aus Ihrer eigenen Arbeit und der Arbeit der Mitglieder des Geschäftsnetzwerks, das Sie aufbauen. Das heißt, wenn der Umsatz Ihrer Gruppe zu gering ist oder gegen Null geht, dann ist auch Ihre Provision gleich Null. Ihr gesamter Umsatz hängt also von Ihrer Bereitschaft ab, zu lernen und richtig in dieses Geschäft einzusteigen.
5.1.8 Den Vertriebspartnern ist es untersagt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens Radio-, Fernseh-, Zeitungs-, Boulevard-, Internet- oder Zeitschrifteninterviews zu geben, öffentlich aufzutreten, Reden zu halten oder Erklärungen in Bezug auf die Produkte, die Harmonelo Gruppe oder das Unternehmen abzugeben.
5.2. Verkauf
5.2.1 Der Vertriebspartner ist nur berechtigt, den Verkauf von Produkten an Dritte zu vermitteln:
- 5.2.1.1 durch eine benutzerdefinierte Subdomain, die es dem Vertriebspartner ermöglicht, einen benutzerdefinierten Subdomainnamen mit der Domain "harmonelo" und der Endung ".shop" oder ".video" einzugeben (z.B. novak.harmonelo.shop oder fitguy.harmonelo.video).
- 5.2.1.2 durch die Registrierung eines neuen Mitglieds in der Harmonelo-Gruppe, das bei der Registrierung die ID dieses Vertriebspartners als seinen Sponsor angibt.
5.2.2 Das Unternehmen ist immer der Lieferant der Produkte in Übereinstimmung mit den angegebenen Bedingungen für deren Vertrieb. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, die Produkte kommerziell weiterzuverkaufen
5.2.3 Der Händler ist verpflichtet, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eine ordnungsgemäße Buchhaltung bzw. steuerliche Aufzeichnungen zu führen und seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.
5.3. Werbematerialien
5.3.1 Der Vertriebspartner ist berechtigt, ausschließlich offizielles Marketing-, Werbe- und Grafikmaterial, Fotos, Materialien, Newsletter zu verwenden, die vom Unternehmen stammen oder die das Unternehmen im Voraus genehmigt hat, als Teil der Präsentation der Produkte oder Geschäftsmöglichkeiten in der Harmonelo Gruppe.
5.3.2 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, eigenes audiovisuelles Material zu erstellen, das in irgendeiner Form mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht wird (grafisches Material, Videos, Podcasts, Tonaufnahmen usw.), da der Name des Unternehmens, der Name der Produkte und das Logo des Unternehmens dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegen und nicht frei verbreitet werden dürfen. Der Vertriebspartner ist berechtigt, nur die offiziellen digitalen Materialien des Unternehmens zu verwenden, die im Harmonelo Büro erhältlich sind.
5.3.3 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, die offiziellen Werbematerialien des Unternehmens ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens in irgendeiner Weise zu modifizieren oder zu verändern.
5.3.4 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, inoffizielle Fahrzeugaufkleber, Visitenkarten, Briefköpfe oder andere Werbematerialien zu verwenden oder anzubringen, die nicht vorab schriftlich vom Unternehmen genehmigt wurden. Alle aktuellen grafischen Materialien und Handbücher sind im Dokumentenablagebereich des Kontos verfügbar.
5.3.5 Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für den Inhalt von Werbematerialien und Werbeartikeln, die nicht von ihm erstellt oder im Voraus schriftlich genehmigt wurden. Die gesamte Verantwortung für den Inhalt und die Verteilung dieser Materialien, einschließlich der Kosten für ihre Herstellung und Verteilung, liegt beim Vertriebspartner.
5.3.6 Der Vertriebspartner ist nicht befugt, im Namen des Unternehmens Verträge zur Förderung oder Werbung für die Harmonelo Gruppe, die Produkte oder das Unternehmen auszuhandeln oder abzuschließen.
5.3.7 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens vom Unternehmen erstellte Audio- oder Bildmaterialien zu produzieren oder zu vervielfältigen. Der Vertriebspartner darf ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens weder eigene Aufnahmen von Sitzungen, Telefonaten, Veranstaltungen oder Konferenzen im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Harmonelo Gruppe machen noch offiziell gemachte Aufnahmen veröffentlichen.
5.4. Genehmigte Verteilung
5.4.1 Der Vertriebspartner ist nicht befugt, andere als die offiziellen Vertriebskanäle des Unternehmens im Rahmen der Präsentation des HARMONELO-Projekts, der Vermittlung des Verkaufs von Produkten und der damit verbundenen Dienstleistungen zu nutzen, es sei denn, die vorliegenden Regeln sehen etwas anderes vor.
5.4.2 Der Vertriebspartner darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine eigene Internet-Werbung zur Förderung von Produkten oder Möglichkeiten der Harmonelo Gruppe oder des Unternehmens erstellen oder einreichen. Dieses Verbot gilt insbesondere für bezahlte Online-Werbung (PPC-Werbung), Werbung in Inhaltsnetzwerken (kontextbezogene Werbung), Display-/Bannerwerbung, E-Mailing und bezahlte Werbung in sozialen Netzwerken.
5.4.3 Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot der Nutzung von bezahlter Internetwerbung gemäß dem vorhergehenden Artikel (Artikel 5.4.2 der Regeln) ist das Unternehmen berechtigt, den Zugang zum Harmonelo Büro des betreffenden Vertriebspartners sofort zu sperren, ohne vorherige Ankündigung oder Warnung. Wenn es sich um den ersten Verstoß gegen dieses Verbot handelt, wird der Zugang zum Konto standardmäßig für einen Zeitraum von 30 Tagen gesperrt; danach wird der Zugang automatisch wiederhergestellt. Der Vertriebspartner wird vom Unternehmen per E-Mail über die Beschränkung des Zugangs zum Konto informiert, ebenso wie sein Sponsor. Ein wiederholter Verstoß gegen dieses Verbot gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
5.4.4 Für den Fall, dass der Vertriebspartner daran interessiert ist, das Harmonelo Projekt, die Produkte und die damit verbundenen Dienstleistungen potenziellen neuen Mitgliedern des Harmonelo Netzwerks sowie anderen Dritten über seinen Werbekanal (z. B. Website, Facebook, Instagram usw.) zu präsentieren, ist er verpflichtet, das Unternehmen im Voraus zu informieren und sich mit den Bedingungen vertraut zu machen, unter denen die Förderung der Produkte auf diese Weise möglich ist. Der nächste Schritt bei der Umsetzung des betreffenden Projekts ist notwendigerweise die Vereinbarung der genauen Bedingungen mit dem Unternehmen, gefolgt von eigenen Investitionen in die entsprechenden Änderungen seines Werbekanals und dann die eigene Präsentation des Harmonelo Projekts, der Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen unter den vom Unternehmen genehmigten Bedingungen.
5.4.5 Den Händlern ist es ausdrücklich untersagt, die Produkte über Preisvergleicher wie Heureka.cz, Zboží.cz, Hledejceny.cz, Werbeserver (Bazoš, Hyperinzerce, Annonce, Werbegruppen in sozialen Netzwerken usw.), Verkaufsplattformen Dritter (z.B. Amazon, Alibaba, Allegro) oder Auktionsseiten (eBay) zu bewerben.
5.4.6 Darüber hinaus darf der Vertriebspartner keine Werbung im Fernsehen, in der Printwerbung (Anzeigen, Inserate, Werbeprospekte), in der Lichtwerbung, in Radiospots, in der mobilen Werbung (z.B. auf Verkehrsmitteln), in der Außenwerbung (Plakate, Plakatwände, Werbeflächen - Hausschilder, Zäune usw.), in der alternativen Werbung (begehbare Werbung, City-Light-Vitrinen, gezogene Werbung, städtisches Mobiliar - Bänke, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Uhren, digitale Tafeln usw.) oder in verschiedenen Werbeartikeln, die für Produkte oder Möglichkeiten der Harmonelo Gruppe oder Unternehmen werben, erstellen oder eingeben. Dieses Verbot gilt nicht für unbewusste und unentgeltliche Werbung, die der Vertriebspartner nicht selbst aktiv verursacht hat.
5.4.7 Der Vertriebspartner ist nicht befugt, im Zusammenhang mit der Vermittlung des Verkaufs von Produkten Inhalte zu verbreiten, die illegal, belästigend, schädlich, bedrohlich, vulgär oder anderweitig unerwünscht sind oder eine zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Haftung nach sich ziehen könnten.
5.4.8 Bei der Vermittlung des Verkaufs von Produkten ist der Vertriebspartner verpflichtet, das Recht auf Privatsphäre aller natürlichen Personen zu respektieren und einen angemessenen Schutz ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
5.4.9 Der Vertriebspartner darf weder direkt noch indirekt massenhaft unaufgeforderte E-Mails an Personen senden, mit denen er keine vorherige oder bestehende persönliche oder geschäftliche Beziehung hat.
5.4.10 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, die Produkte in Einrichtungen Dritter (z.B. Fitnessstudios, Friseure oder Büros), auf Messen, Märkten, Ausstellungen oder anderen öffentlichen Foren ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens öffentlich anzubieten oder zu bewerben. Das Verfahren und die Bedingungen für diese Art der Werbung müssen im Voraus vom Unternehmen genehmigt werden.
5.4.11 Dem Vertriebspartner ist es untersagt, das Wort "Harmonelo" im Namen eines seiner Werbekanäle, einer URL-Adresse, einer E-Mail-Adresse oder eines Profilnamens sowie in jeder Wortkombination mit einer anderen Bezeichnung zu verwenden. Die einzige Ausnahme ist die vom Unternehmen genehmigte Subdomain, die es dem Vertriebspartner erlaubt, seinen eigenen Subdomainnamen mit der Domain "harmonelo" und der Endung ".shop" oder ".video" anzugeben (z.B. novak.harmonelo.shop oder fitguy.harmonelo.video).
5.5. Werbung und Verbreitung in sozialen Netzwerken
5.5.1 Der Vertriebspartner ist berechtigt, soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook usw. (im Folgenden als "Profil" bezeichnet) zu nutzen, um das Harmonelo Projekt, die Produkte und die damit verbundenen Dienstleistungen zu präsentieren, nachdem er die vorherige Zustimmung des Unternehmens für diese Tätigkeit erhalten hat.
5.5.2 Jeder Vertriebspartner ist berechtigt, immer nur ein Profil in sozialen Netzwerken (z.B. Instagram, Facebook, etc.) zu haben, d.h. ein soziales Netzwerk = ein Profil. Mehrere Profile, die von demselben Vertriebspartner verwaltet werden oder mit derselben ID verbunden sind, sind verboten, und ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird als Verstoß gegen die Regeln mit allen daraus resultierenden Konsequenzen betrachtet. Ebenso ist es strengstens untersagt, in der Profilbeschreibung Klicks auf andere Profile zu erwähnen.
5.5.3 Jedes Profil, das ein Vertriebspartner in einem sozialen Netzwerk erstellt, muss deutlich mit dem vollständigen Namen und der ID des Vertriebspartners gekennzeichnet sein und darf nicht für die Öffentlichkeit gesperrt werden. Den Vertriebspartnern ist es hingegen untersagt, das Wort "Harmonelo" im Namen des Profils zu verwenden, sowie in jeder Wortverbindung mit einer anderen Bezeichnung. Diese Einschränkung gilt nicht für die genehmigte Verwendung des Logos, der grafischen Darstellung und der Texte, die vom Unternehmen gemäß Artikel 5.3.1 ff. festgelegt wurden.
5.5.4 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, ausschließlich offizielles Marketing-, Werbe- und Grafikmaterial und Fotos in Übereinstimmung mit Artikel 5.3.1 der Regeln für die Zwecke der Präsentation des Harmonelo Projekts und der Produkte auf seinem Profil zu verwenden. Der Vertriebspartner ist berechtigt, auf seinem Profil Fotos und Beiträge zu verwenden, die das Unternehmen auf seinen offiziellen Kanälen zeigt, aber nur durch Freigabe. Wenn der Vertriebspartner daran interessiert ist, Inhalte aus dem Profil eines anderen Vertriebspartners auf seinem Profil zu verwenden, ist er verpflichtet, dessen Zustimmung im Voraus einzuholen.
5.5.5 Der Händler ist nicht befugt, auf seinem Profil Behauptungen über die heilende oder therapeutische Wirkung der Produkte zu verbreiten, die gegen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verstoßen (insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel).
5.5.7 Der Händler ist nicht berechtigt, eine höhere als die empfohlene Dosierung des Produkts anzugeben und ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass diese empfohlene Menge für die Verwendung eines Produkts pro Tag gilt. Im Falle der Verwendung einer Kombination von mehreren Produkten muss diese empfohlene Menge für alle täglich verwendeten Produkte eingehalten werden.
5.5.8 Für den Fall, dass der Vertriebspartner Screenshots aus dem Harmonelo Büro teilt, ist er verpflichtet, die Verpflichtungen, die sich insbesondere aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ergeben, streng einzuhalten. Das Unternehmen rät davon ab, diese Screenshots zu teilen.
5.5.9 Es ist dem Vertriebspartner strengstens untersagt, auf dem Profil Wettbewerbe zu veranstalten, bei denen er Produkte als Preise anbietet.
5.5.10 Vertriebspartner arbeiten nur mit Influencern zusammen, die einen guten Ruf haben. Zusammenarbeit mit Influencern, die in der Vergangenheit gegen das Gesetz verstoßen haben oder jetzt gegen das Gesetz verstoßen, insbesondere wenn sie Werbung nicht kennzeichnen, unlauteren Wettbewerb betreiben usw.
5.5.11 Händlern ist es untersagt, über Marketingplattformen wie BarterMe usw. eine Zusammenarbeit mit Influencern einzugehen.
5.5.12 Die bezahlte Zusammenarbeit von Vertriebspartnern mit Influencern ist strengstens untersagt bzw. kann nur zustande kommen, wenn der betreffende Influencer beim Unternehmen als Vertriebspartner registriert ist. Für den Fall, dass ein Influencer, der kein registriertes Mitglied des Unternehmens ist, eine bezahlte Kampagne zugunsten eines registrierten Mitglieds durchführt, wird dies als Verstoß gegen die Regeln durch diesen Vertriebspartner betrachtet, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
5.5.13 Die Zusammenarbeit mit Influencern in Form von sogenannten Tauschgeschäften ist strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen diese Klausel gilt als Verstoß gegen die vorliegenden Regeln mit allen vorhersehbaren Konsequenzen.
5.5.14 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, den guten Namen und den Ruf des Unternehmens zu schützen und alle möglichen Ansprüche des Influencers aus der gegenseitigen Zusammenarbeit zu begleichen. Für den Fall, dass der Influencer den guten Namen und den Ruf des Unternehmens in irgendeiner Weise schädigt, ist der Vertriebspartner verpflichtet, alle notwendige Kooperation zu leisten und sich nach besten Kräften zu bemühen, das Unternehmen und seine berechtigten Interessen zu schützen.
5.5.15 Den Vertriebspartnern ist es untersagt, in ihren Beiträgen in sozialen Netzwerken die persönlichen Profile von Vertretern des Unternehmens sowie von anderen Personen, die in irgendeiner Weise mit dem Unternehmen verbunden sind, zu markieren.
5.5.16 Für den Fall, dass sich der Vertriebspartner über sein Profil an potenzielle Kunden oder zukünftige Mitglieder der Harmonelo Gruppe wendet, ist er verpflichtet, ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über die Produkte, das Unternehmen, die Möglichkeiten in der Harmonelo Gruppe, den Vergütungsplan und das Arbeitssystem zu geben. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, diese Informationen selbst zur Verfügung zu stellen und sie nicht zu diesem Zweck an das Unternehmen weiterzuleiten.
5.5.17 Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, den Ethikkodex (Artikel 2.2 der Mitgliedschaftsregeln) zu befolgen und alle gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit innerhalb der Harmonelo Gruppe einzuhalten. Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, dem Unternehmen jeden Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften und die Mitgliedschaftsregeln zu melden.
Abschnitt 6. Rechtsschutz
6.1. Geistiges Eigentum
6.1.1 Der Vertriebspartner erkennt an, daß alle Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit dem HARMONELO-Projekt bei HARMONELO LLC, Reg.-Nr. L19000263800, mit Sitz in 1666 Kennedy Causeway Suite 412, FL 33141 Notrh Bay Village, Vereinigte Staaten von Amerika.
6.1.2 Insbesondere der Name HARMONELO, die Namen und die Zusammensetzung aller Produkte, sowie Logos, Grafiken, Symbole, Beschreibungen, Texte, Verfahren, Methoden, Systeme, Literatur, Domains, Marken, Handbücher, Materialien, Verpackungen oder Technologien, die mit dem Projekt HARMONELO in Verbindung stehen.
6.1.3 Der Vertriebspartner ist berechtigt, die aufgelisteten Objekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums im Rahmen seiner Tätigkeit nur in Übereinstimmung mit diesen Regeln oder auf der Grundlage einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Unternehmen zu nutzen. Jede unbefugte Nutzung der Schutzobjekte ist verboten.
6.1.4 Den Vertriebspartnern ist es untersagt, Domains, Namen, Firmen, Bezeichnungen, Marken, Gebrauchsmuster, Patente oder andere Daten und Bezeichnungen zu registrieren, die mit dem HARMONELO-Projekt in Verbindung stehen oder mit ihm austauschbar sind, sowie Ableitungen oder Abkürzungen dieser Bezeichnungen.
6.1.5 Das Unternehmen ist berechtigt, die Einhaltung aller geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Projekt HARMONELO zu kontrollieren, ihren Schutz zu verlangen und alle damit verbundenen Ansprüche gegenüber Personen geltend zu machen, die diese Rechte verletzen.
6.1.6 Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe verliert der Vertriebspartner alle Rechte zur Nutzung von Objekten, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, und ist verpflichtet, alle Aktivitäten einzustellen, die einen Eingriff in diese Rechte darstellen oder darstellen können.
6.2. Warenzeichen und Logos
6.2.1 HARMONELO LLC, Reg. Nr. L19000263800, mit Sitz in 1666 Kennedy Causeway Suite 412, FL 33141 Notrh Bay Village, Vereinigte Staaten von Amerika, ist der Inhaber der eingetragenen Marken Harmonelo und der Namen der einzelnen Produkte.
6.2.2 Das Unternehmen übt gegenüber den Vertriebspartnern alle Rechte aus, die sich aus den eingetragenen Marken ergeben, und ist berechtigt, zu entscheiden oder zu bestimmen, wem und unter welchen Bedingungen es den Umgang mit den betreffenden Namen gestattet. Jegliche Nutzung der eingetragenen Namen ist nur in Übereinstimmung mit den vorliegenden Regeln oder auf der Grundlage einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Unternehmens möglich.
6.2.3 Wenn der Händler das Logo oder den Namen für seine eigene Tätigkeit verwendet, ist er verpflichtet, deutlich darauf hinzuweisen, dass er ein unabhängiger HARMONELO-Händler im Sinne dieser Regeln ist.
6.3. Vertrauliche Informationen
6.3.1 Alle Informationen, mit denen der Vertriebspartner während der Dauer der Mitgliedschaft in Kontakt kommt und die kommerzieller, produktionsbezogener, technischer oder wirtschaftlicher Art sind, die mit den Aktivitäten des Unternehmens oder der Harmonelo Gruppe zusammenhängen, insbesondere Verfahren, Prozesse, Ergebnisse und damit verbundene Technologien, Know-how, Marketingtechniken und -informationen, Preislisten, Preispolitik, Geschäftsmethoden und -strategien, Verträge und vertragliche Beziehungen mit Kunden und Lieferanten, Forschung, Computersoftware (einschließlich Themen- und Quellcodes), Datenbanken, Systeme, Strukturen und Architekturen, die den Wettbewerbern des Unternehmens und der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind, betrachtet das Unternehmen als vertraulich und als Teil seines Geschäftsgeheimnisses.
6.3.2 Informationen über die Organisationsstruktur des Unternehmens und seine Mitarbeiter gelten ebenfalls als vertrauliche Informationen. Der vertrauliche Charakter dieser Informationen bleibt unabhängig von der Form und der Methode ihrer Mitteilung oder Erfassung bis zum Zeitpunkt ihrer autorisierten Veröffentlichung bestehen. Das Unternehmen gestattet dem Vertriebspartner den Zugang zu vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Ausübung seiner Tätigkeit und Entwicklung in der Harmonelo Gruppe.
6.3.3 Die Datenbank der Vertriebspartner, ihre Kontaktdaten sowie alle anderen oben erwähnten vertraulichen Informationen werden zum Zweck und zum Nutzen der Geschäftsaktivitäten des Unternehmens erstellt.
6.3.4 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren und sie nur für die ordnungsgemäße Ausübung seiner Tätigkeit in der Harmonelo Gruppe und zum Nutzen des Unternehmens zu verwenden. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, diese Informationen nicht im Widerspruch zu den Interessen des Unternehmens zu seinem eigenen Nutzen oder zum Nutzen Dritter zu verwenden.
Abschnitt 7. Provisionssystem und Entschädigung
7.1. Das Prinzip der Belohnung
7.1.1 Im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Harmonelo Gruppe kann der Vertriebspartner das Recht auf die Zahlung von Provisionen, anderen finanziellen Zahlungen und den Bezug von anderen Belohnungen oder Vorteilen haben. Die Bedingungen für die Zahlung von Belohnungen gemäß dem vorstehenden Satz sind im Vergütungsplan des Unternehmens oder in anderen separaten Dokumenten festgelegt.
7.1.2 Die Höhe der finanziellen Vergütung und Belohnungen in der Harmonelo Gruppe hängt von der von jedem Vertriebspartner geleisteten Arbeit, dem persönlichen Umsatz und auch vom Umsatz seiner Downline-Gruppe ab. Der Vertriebspartner erkennt an, dass das Recht auf die Auszahlung der finanziellen Leistungen von der Erfüllung anderer Anforderungen an die Tätigkeit des Vertriebspartners abhängig gemacht werden kann.
7.1.3 Das Unternehmen garantiert kein einmaliges oder "get-rich-quick", sondern bietet seinen Vertriebspartnern die Möglichkeit, an einem Arbeitssystem teilzunehmen, bei dem der Verdienst des Vertriebspartners von Arbeitsaufwand, Zeit und Ergebnissen abhängt. Keinem Vertriebspartner oder seiner Downline-Gruppe wird ein Einkommen garantiert, wenn er nicht die im Vergütungsplan des Unternehmens festgelegten Bedingungen erfüllt.
7.1.4 Bevor Sie Mitglied der Harmonelo Gruppe werden, empfiehlt das Unternehmen Ihnen, sorgfältig zu überlegen, wie Sie Ihre derzeitige Tätigkeit beenden können, und rät davon ab, sich zu verschulden, um effizienter zu verdienen.
7.2. Verwaltung von Belohnungen und Zahlungen
7.2.1 Falls der Vertriebspartner Anspruch auf die Zahlung von Provisionen oder anderen finanziellen Belohnungen gemäß dem Vergütungsplan des Unternehmens hat, zahlt das Unternehmen den entsprechenden Betrag auf das vom Vertriebspartner angegebene Konto auf der Grundlage der ausgestellten Rechnung.
7.2.2 Der Händler ist verpflichtet, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eine ordnungsgemäße Buchhaltung bzw. steuerliche Aufzeichnungen zu führen und seine steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
7.2.3 Mit der Registrierung in der Harmonelo Gruppe erteilt der Vertriebspartner dem Unternehmen die Vollmacht, Steuerdokumente (Rechnungen) auszustellen, wobei das Unternehmen die Rechnungen in seinem Namen in Übereinstimmung mit dem vorherigen Absatz ausstellt. Falls das Gesetz im Falle eines Vertriebspartners, der Mehrwertsteuerzahler ist, die Erteilung einer Vollmacht in einer anderen vorgeschriebenen Form verlangt, ist dieser Vertriebspartner verpflichtet, die Vollmacht in der vorgeschriebenen Form an das Unternehmen zu liefern. Das Unternehmen ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Rechnungen die Voraussetzungen eines Steuerbelegs gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufweisen und sachlich richtige Angaben enthalten. Die Vertriebsstelle ist nicht befugt, Änderungen an den in den Rechnungen ausgewiesenen Beträgen vorzunehmen. Alle Rechnungen werden in elektronischer Form ausgestellt.
7.2.4 Der Provisionszeitraum ist eine Woche, die am Montag um 00:00 Uhr beginnt und am Sonntag um 24:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ, UTC+1) endet. Das Unternehmen ist berechtigt, den Vergütungsplan oder die Häufigkeit der Auszahlung der Provisionen oder Prämien für den Vertriebspartner zu ändern.
7.2.5 Der Vertriebspartner verwaltet seine Prämien und gibt die Einstellungen für ihre Auszahlung auf seinem Konto in den Harmonelo Büroeinstellungen und im Abschnitt "Wallet" ein. Das Unternehmen zahlt keine Provisionen oder Prämien aus, die niedriger als 20 PV (ca. 20 EUR/500 CZK) sind, sondern überlässt diese Mittel dem Vertriebspartner in seiner Punkte-Brieftasche.
7.2.6 Der Vertriebspartner erkennt an, dass das Unternehmen in den in diesen Regeln geregelten Fällen berechtigt ist, die Zahlung von Provisionen oder anderen finanziellen Zahlungen auszusetzen und diese ausgesetzten Zahlungen im Falle einer späteren Beendigung der Mitgliedschaft des Vertriebspartners in der Harmonelo Gruppe wegen Verletzung der Verpflichtung gemäß Abschnitt 3.4.3 dieser Regeln nicht zu zahlen. Der Vertriebspartner erkennt ferner an, dass bei Beendigung der Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe das Recht auf Zahlung von Provisionen oder anderen finanziellen Zahlungen durch das Unternehmen erlischt.
7.2.7 Im Falle von Unregelmäßigkeiten oder dem Verdacht auf eine falsche Ermittlung der Höhe der Provisionen oder anderer Vergütungen oder einer falschen Auszahlung ist der Vertriebspartner verpflichtet, zunächst sein Konto im Bereich "Kontrollen" zu überprüfen und, falls diese Unregelmäßigkeiten nicht beseitigt wurden, unverzüglich das Unternehmen unter der E-Mail-Adresse support@harmonelo.com
7.2.8 Das Unternehmen ist berechtigt, im Falle eines Anspruchs gegen den Vertriebspartner (z.B. Schadensersatz, Rückgabe der Leistung) diesen Anspruch einseitig mit dem Anspruch des Vertriebspartners auf Zahlung von Provisionen oder sonstigen Leistungen zu verrechnen.
7.2.9 Das Unternehmen ist berechtigt, für bestimmte Handlungen oder Dienstleistungen besondere Gebühren zu erheben, deren Übersicht und Höhe in der Gebührentabelle angegeben ist, die im Harmonelo Büro erhältlich ist. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Gebühren direkt vom Punktekonto des Vertriebspartners abzuziehen, wenn die betreffende Aktion oder Dienstleistung durchgeführt wird.
7.2.10 Für den Fall, dass die Provision oder andere Leistungen nicht an den Vertriebspartner gezahlt werden können, weil er sein Bankkonto nicht angegeben hat, dieses Konto nicht korrekt angegeben oder gelöscht wurde, und der Vertriebspartner diesen Mangel nicht behebt oder das Unternehmen nicht über ein anderes Konto informiert, auf das er die Zahlung der finanziellen Leistungen beantragt, erlischt der Anspruch auf die Zahlung dieser Provisionen oder anderen Leistungen spätestens 1 Jahr nach Beendigung seiner Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe.
Abschnitt 8. Pädagogische und gesellschaftliche Veranstaltungen Harmonelo
8.1. Harmonelo Akademie
8.1.1 Das Unternehmen führt ein grundlegendes Schulungsprogramm namens Harmonelo Academy für seine Vertriebspartner durch.
8.1.2 Der Termin, der Veranstaltungsort und alle damit zusammenhängenden Details und Bedingungen für die Teilnahme an der Harmonelo Academy werden vom Unternehmen immer mehrere Wochen vor der Veranstaltung über einen der offiziell genutzten Kommunikationskanäle des Unternehmens (insbesondere Website, Newsletter, Harmonelo Office, SMS, E-Mails, Anmeldungen etc.) bekannt gegeben.
8.1.3 Der Vertriebspartner erkennt an, dass die Teilnahme an der Harmonelo Academy kostenpflichtig sein kann und durch die Kapazität der Teilnehmer an dieser Veranstaltung begrenzt sein kann. Das Unternehmen ist berechtigt, die Bedingungen und Einzelheiten der Teilnahme an der Harmonelo Academy jederzeit zu ändern oder zu modifizieren.
8.1.4 Die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Harmonelo Academy ist für Leiter möglich, die während des maßgeblichen Zeitraums die Diamantposition erreicht haben. Maßgeblicher Zeitraum im Sinne dieser Bestimmung ist der Zeitraum zwischen dem Datum der letzten Harmonelo Academy und dem Datum der aktuellen Harmonelo Academy.
8.1.5 Die Harmonelo Academy kann nur von einem Leiter besucht werden, dessen Konto auf eine natürliche Person lautet, ordnungsgemäß ausgefüllt ist und Glückwünsche zugelassen hat. Ein Konto, das auf einer juristischen Person oder einer nicht existierenden Person basiert, gilt als nicht transparent für andere Vertriebspartner und das Unternehmen, und die Person, die es unterhält, ist nicht berechtigt, an der Harmonelo Academy teilzunehmen.
8.1.6 Eine Führungskraft, die zu einer Veranstaltung der Harmonelo Academy eingeladen wird, ist berechtigt, Familienmitglieder (Ehepartner, Partner usw.) mitzubringen. Das Unternehmen übernimmt die Kosten für die Unterbringung bei der Harmonelo Academy Veranstaltung nur für seine Führungskräfte, und zwar in voller Höhe.
8.1.7 Personen, die Leiter zur Harmonelo Academy begleiten, sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Harmonelo Academy entstehenden Kosten zu tragen.
8.1.8 Im Rahmen der Bildungsveranstaltungen der Harmonelo Academy kann das Unternehmen Vorzugspreise für die Unterbringung von Begleitpersonen der Leiter aushandeln.
8.1.9 Keiner der Teilnehmer der Harmonelo Academy ist befugt, im Namen des Unternehmens mit einer Einrichtung (insbesondere einer Unterkunft) zu verhandeln, die mit der Harmonelo Academy verbunden ist, um ein günstigeres Preisangebot auszuhandeln. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird als Verstoß gegen den Ethikkodex mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen angesehen.
8.1.10 Begleitpersonen von Leitern sind nicht berechtigt, an Wettbewerben oder Veranstaltungen teilzunehmen, die von der Firma innerhalb der Harmonelo Academy organisiert werden.
8.1.11 Das Anfertigen von Aufnahmen (Audio, Video, etc.) von Veranstaltungen, die im Rahmen der Harmonelo Academy organisiert werden, und deren anschließende Verbreitung ist strengstens untersagt, wobei ein Verstoß gegen diese Bestimmung als Verletzung der Regeln mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen angesehen wird.
8.1.12 Kann der Leiter nicht an der Harmonelo Academy teilnehmen, ist er verpflichtet, dies dem Unternehmen unverzüglich unter der E-Mail-Adresse support@harmonelo.com mitzuteilen. Für den Fall, dass der Harmonelo Academy Teilnehmer seine Nichtteilnahme nicht rechtzeitig meldet, seine Teilnahme absagt oder gar nicht an der Harmonelo Academy teilnimmt, ist er verpflichtet, dem Unternehmen alle entstandenen Kosten zu erstatten. Dieses Verhalten des Teilnehmers wird als Verstoß gegen die Verpflichtungen, die sich aus diesen Regeln ergeben, mit allen zu erwartenden Konsequenzen betrachtet, und er wird in Zukunft nicht mehr an allen Bildungs- und Sozialveranstaltungen des Unternehmens teilnehmen können.
8.2. Harmonelo Ereignis
8.2.1 Das Unternehmen organisiert jedes Jahr eine Veranstaltung für seine Vertriebspartner, den sogenannten Harmonelo Event, in Form eines Festes, einer Jahresfeier, eines Balls, einer gesellschaftlichen Veranstaltung usw.
8.2.2 Das Datum, der Veranstaltungsort und alle damit zusammenhängenden Details und Bedingungen für die Teilnahme an der Harmonelo Veranstaltung werden von der Gesellschaft immer mehrere Monate vor der Veranstaltung über einen der offiziell genutzten Kommunikationskanäle der Gesellschaft (insbesondere Website, Newsletter, Harmonelo Büro, SMS, E-Mails, Anmeldungen usw.) bekannt gegeben.
8.2.3 Die persönliche Teilnahme des Vertriebspartners an einer Harmonelo-Veranstaltung kann eine der Bedingungen für die Inanspruchnahme von Boni (z. B. Car Bonus, Cash Bonus oder Harmonelo-Ausflug) gemäß den für die Inanspruchnahme dieser Boni festgelegten Regeln sein. Falls der Vertriebspartner aus schwerwiegenden Gründen nicht an der Harmonelo-Veranstaltung teilnehmen kann, ist er verpflichtet, dies dem Unternehmen spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail an support@harmonelo.com mitzuteilen. Das Unternehmen prüft jede Entschuldigung für die Nichtteilnahme des Vertriebspartners an der Harmonelo-Veranstaltung individuell und ist nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren, um auf die Erfüllung der Bedingungen für die Inanspruchnahme des entsprechenden Bonus zu verzichten.
8.2.4 Für den Fall, dass eine Teilnahme am Harmonelo Event nicht möglich ist, ist der Vertriebspartner berechtigt, eine andere Person (Vertriebspartner) zu bevollmächtigen, an diesem Event teilzunehmen und den Gutschein für die Ziehung des entsprechenden Bonus zu übernehmen. Um das Recht auf die Ziehung der Prämie zu erhalten, ist der Vertriebspartner verpflichtet, das Unternehmen mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung unter der E-Mail-Adresse support@harmonelo.com über diesen Umstand zu informieren.
8.2.5 Der Vertriebspartner erkennt an, dass die Teilnahme an der Harmonelo Veranstaltung kostenpflichtig sein kann und auch durch die Kapazität der Teilnehmer an dieser Veranstaltung begrenzt sein kann. Das Unternehmen ist berechtigt, die Bedingungen und Einzelheiten der Teilnahme an der Harmonelo Veranstaltung jederzeit zu ändern oder zu modifizieren.
8.3. Harmonelo Geschäftsreise
8.3.1 Das Unternehmen bietet seinen erfolgreichsten Vertriebspartnern bei Erfüllung der festgelegten Bedingungen die Ziehung eines Bonus ohne Anspruch in Form der Teilnahme an einer vom Unternehmen organisierten Urlaubsreise namens Harmonelo Business Trip an. Der Vertriebspartner erkennt an, dass die Teilnahme an der Harmonelo Geschäftsreise durch die Kapazität der Teilnehmer an dieser Veranstaltung begrenzt sein kann.
8.3.2 Die detaillierten Bedingungen für die Möglichkeit, den Harmonelo Geschäftsreisebonus zu erhalten, werden im Vergütungsplan des Unternehmens oder in einem der offiziell genutzten Kommunikationskanäle des Unternehmens (insbesondere Website, Newsletter, Harmonelo Büro, SMS, E-Mails, Anträge usw.) dargelegt. Das Unternehmen ist berechtigt, die Bedingungen für den Erhalt des Harmonelo Geschäftsreisebonus jederzeit zu ändern oder zu modifizieren.
8.3.3 Das Unternehmen bestimmt den Termin, das Reiseziel und das Reisebüro bzw. die Agentur für die Durchführung der Harmonelo Geschäftsreise und sorgt für die Organisation dieses Urlaubs, einschließlich des Begleitprogramms und anderer Aktivitäten.
8.3.4 Jeder Vertriebspartner kann den Harmonelo Geschäftsreise-Bonus bei wiederholter Erfüllung der festgelegten Bedingungen mehr als einmal in Anspruch nehmen. Der Vertriebspartner kann diese zusätzlichen Boni, die mit der Teilnahme an der Harmonelo Geschäftsreise verbunden sind, jedoch nur an seinen Partner oder Lebensgefährten und deren Kinder vergeben. Andere Personen können an der Harmonelo Geschäftsreise nur als so genannte Mitreisende teilnehmen, die die vollen Kosten der Harmonelo Geschäftsreise separat bezahlen, siehe unten. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, die Teilnahme an der Harmonelo Geschäftsreise an einen anderen Vertriebspartner zu verschenken.
8.3.5 Der Vertriebspartner, der den Harmonelo Geschäftsreisebonus erhält, ist auch berechtigt, einen weiteren Reiseteilnehmer (Ehemann/Ehefrau, Lebenspartner, Kind/Enkelkind) mit in den Urlaub zu nehmen, vorausgesetzt, diese Person wird dem Unternehmen bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres des Jahres, das der Harmonelo Geschäftsreise vorausgeht, gemeldet und übernimmt die gesamten Kosten der Harmonelo Geschäftsreise (Flugtickets, Transfer, Gebühren, Unterkunft, Verpflegung, Zuschläge usw.). Für den Fall, dass der nächste Reisende nicht rechtzeitig gemeldet wird und die Kosten für seine Teilnahme nicht bis zum angegebenen Datum an das Unternehmen gezahlt werden, erlischt der Anspruch des Vertriebspartners auf die Teilnahme des nächsten Reisenden.
8.3.6 Jeder Harmonelo Geschäftsreiseteilnehmer (Vertriebspartner und seine Mitreisenden) ist verpflichtet, mit dem Unternehmen bei der Planung und Organisation dieser Reise zusammenzuarbeiten, insbesondere dem Unternehmen die notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, um seine Teilnahme an der Harmonelo Geschäftsreise zu gewährleisten. Jeder Teilnehmer an der Harmonelo Geschäftsreise ist verpflichtet, die Harmonelo Geschäftsreise-Teilnahmerichtlinien zu lesen, sich während der gesamten Dauer der Reise an diese Richtlinien zu halten und ist für die Gültigkeit seiner Reisedokumente, geltenden Visa und Genehmigungen verantwortlich.
8.3.7 Alle Harmonelo Geschäftsreiseteilnehmer (der Vertriebspartner und seine anderen Passagiere) sind verpflichtet, die Impfungen zu vervollständigen oder medizinische Verpflichtungen zu erfüllen, wenn sie in Länder reisen, für die medizinische Vorschriften und Bestimmungen dies vorschreiben, um relevante medizinische Bescheinigungen und Empfehlungen für Reisen zu haben, die hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) von Fluggesellschaften verlangt werden.
8.3.8 Jeder Harmonelo Geschäftsreiseteilnehmer (Vertriebspartner und seine anderen Mitreisenden) ist verpflichtet, zum angegebenen Zeitpunkt am Zielort mit allen für die Einreise in die jeweiligen Wohnsitz- und Transitländer erforderlichen Dokumenten einzutreffen (insbesondere ein gültiges Reisedokument, Visum, Nachweis einer Krankenversicherung usw.).
8.3.9 Alle Teilnehmer der Harmonelo Geschäftsreise (der Vertriebspartner und seine Mitreisenden) sind verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die die Rechte anderer Reiseteilnehmer sowie aller anderen Personen, mit denen sie im Rahmen der Harmonelo Geschäftsreise in Kontakt kommen, einschränken würden.
8.3.10 Für den Fall, dass ein Harmonelo Geschäftsreiseteilnehmer (Vertriebspartner und seine anderen Mitreisenden) aufgrund seines Verhaltens von der Beförderung oder Unterbringung ausgeschlossen wird, ist er verpflichtet, alle entstandenen Kosten auf Verlangen des Unternehmens zu erstatten. Eine solche Handlung oder ein solches Verhalten kann als Verstoß gegen die sich aus diesen Regeln ergebenden Verpflichtungen mit allen vorhersehbaren Folgen betrachtet werden. Darüber hinaus ist der Teilnehmer nicht berechtigt, von der Gesellschaft eine Entschädigung zu verlangen.
8.3.11 Kann der Teilnehmer nicht zur Harmonelo Geschäftsreise anreisen, ist er verpflichtet, dies dem Unternehmen unverzüglich unter der E-Mail-Adresse support@harmonelo.com mitzuteilen. Für den Fall, dass der Teilnehmer der Harmonelo Geschäftsreise seine Nichtteilnahme am Urlaub nicht rechtzeitig meldet, seine Teilnahme absagt oder nicht in den Urlaub reist, ist er verpflichtet, auf Verlangen des Unternehmens alle entstandenen Kosten zu erstatten, andernfalls kann sein Handeln als Verletzung der sich aus diesen Regeln ergebenden Verpflichtung mit allen zu erwartenden Folgen angesehen werden. Wenn der Vertriebspartner sein Recht auf eine Harmonelo Geschäftsreise nicht ausübt, ist er nicht berechtigt, eine andere Entschädigung vom Unternehmen zu verlangen, und sein Recht ist verwirkt.
8.3.12 Der Harmonelo Geschäftsreise-Bonus beinhaltet nicht den Abschluss und die Bezahlung von Versicherungen für die Reiseteilnehmer. Das Unternehmen empfiehlt daher allen Harmonelo Geschäftsreiseteilnehmern, ihre Teilnahme an der Reise sorgfältig zu überlegen und die notwendigen Versicherungen (z.B. Reiseversicherung, Stornoversicherung, Reisegepäckversicherung, Flugverspätungsversicherung) abzuschließen und ordnungsgemäß zu bezahlen. Das Unternehmen trägt keine Verantwortung für Komplikationen, die sich aus dem Nichtabschluss einer Versicherung für den Reiseteilnehmer ergeben.
8.3.13 Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die mögliche Absage der Harmonelo Geschäftsreise aufgrund unvorhergesehener Umstände, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, Terroranschlägen, Krieg, Explosionen, Todesfällen, Beschränkungen, Pandemien, Quarantänen, Versorgungsunterbrechungen, Naturkatastrophen, staatlichen Maßnahmen oder Vorschriften usw. In einem solchen Fall gewährt das Unternehmen den Teilnehmern keine Entschädigung.
8.3.14 Das Unternehmen ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung die Teilnahme eines Vertriebspartners oder einer anderen Person an der Harmonelo Geschäftsreise abzulehnen. Das Unternehmen leistet in einem solchen Fall keine Entschädigung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Harmonelo Geschäftsreise.
8.4 Für den Fall, dass der Vertriebspartner gegen eine Verpflichtung aus diesen Regeln, den dazugehörigen Anhängen oder Dokumenten verstößt, unabhängig von der Schwere des Verstoßes, ist das Unternehmen berechtigt, ohne vorherige Ankündigung oder Warnung zu entscheiden, dass er nicht in der Lage ist, an Bildungs- und Gesellschaftsveranstaltungen von Harmonelo teilzunehmen. Das Unternehmen entscheidet über die Dauer dieses Verbots sowie über den Umfang der Teilnahmebeschränkungen.
8.5 Das Unternehmen ist berechtigt, die Regeln und Bedingungen für die Teilnahme an Harmonelo Bildungs- und Gesellschaftsveranstaltungen außerhalb des Geltungsbereichs dieser Regeln in separaten Dokumenten festzulegen.
Abschnitt 9. Sonstige Bestimmungen
9.1. Rechtsstreitigkeiten
9.1.1 Falls ein Streit zwischen Vertriebspartnern im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe entsteht, ist der Vertriebspartner verpflichtet, zu versuchen, diesen Streit gütlich beizulegen.
9.1.2 Streitigkeiten zwischen Vertriebspartnern, die auch mit Hilfe von Sponsoren nicht gütlich beigelegt werden können, werden an das Unternehmen zur Lösung weitergeleitet. Das Unternehmen ist befugt, eine endgültige Entscheidung über einen solchen Streitfall zu treffen, ohne die Möglichkeit einer weiteren Berufung oder gerichtlichen Überprüfung.
9.1.3 Bei der Entscheidung einer Streitigkeit stützt sich das Unternehmen auf die von beiden Streitparteien vorgelegten Informationen und Unterlagen. Das Unternehmen ist berechtigt, bei der Entscheidung der Streitigkeit in der Weise vorzugehen, die es für angemessen hält.
9.1.4 Bei der Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Vertriebspartnern stützt sich das Unternehmen auf die Empfehlung der Harmonelo-Leitersitzung, die jedoch für die eigene Entscheidung des Streitfalls nicht bindend ist.
9.1.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Streitbeilegung einen Beschluss zu fassen, der den Streitparteien die Verpflichtung auferlegt, die Verletzung von Pflichten oder einen mangelhaften Zustand zu beheben, einschließlich einer Verpflichtung, die sich nicht ausdrücklich aus diesen Regeln ergibt, mit der Festlegung der Folgen der Nichterfüllung der so auferlegten Verpflichtung. Die Nichteinhaltung der Entscheidung der Gesellschaft wird als Verletzung der sich aus dieser Geschäftsordnung ergebenden Verpflichtung mit allen zu erwartenden Folgen angesehen.
9.2. Rechtsbereich
9.2.1 Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Regeln oder eines Teils davon hat nicht die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit anderer Bestimmungen der Regeln oder ihrer Anhänge und zugehörigen Dokumente zur Folge.
9.2.2 Diese Geschäftsordnung kann in mehreren Sprachversionen erstellt werden. Bei Abweichungen zwischen den einzelnen Sprachversionen hat die Version in tschechischer Sprache Vorrang, und wenn diese Version dem Vertreiber nicht zur Verfügung steht oder wenn der Vertreiber keine Kenntnisse der tschechischen Sprache hat, ist die Version der Regeln in englischer Sprache entscheidend. Die gleichen Regeln gelten auch für die einzelnen Anlagen zu dieser Geschäftsordnung und die dazugehörigen Dokumente.
9.2.3 Diese Geschäftsordnung, einzelne Anlagen, zusammenhängende Dokumente, sowie die sich aus ihnen ergebenden Rechte und Pflichten, einschließlich der Rechte und Pflichten, die sich aus ihrer Verletzung ergeben, richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik. Das zuständige Gericht für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebspartner ist das Stadtgericht in Brünn.
9.2.4 Im Falle des Entstehens eines Rechtsverhältnisses mit Auslandsbezug ist tschechisches Recht anwendbar und für die Entscheidung von Streitigkeiten ist das Stadtgericht in Brünn, Tschechische Republik, zuständig.
9.2.5 Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund unvorhergesehener Umstände, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, Terroranschlägen, Krieg, Explosionen, Todesfällen, Beschränkungen, Pandemien, Quarantänen, Lieferunterbrechungen, Naturkatastrophen, staatlichen Maßnahmen oder Vorschriften usw. Das Unternehmen gewährt den Vertriebspartnern in solchen Fällen keine Entschädigung.
9.2.6 Für den Fall, dass das Unternehmen dem Vertriebspartner im Zusammenhang mit dessen Mitgliedschaft in der Harmonelo Gruppe nachweislich einen Schaden zufügt, haftet es für diesen Schaden nur bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
9.2.7 Für den Fall, dass das Unternehmen Ansprüche gegen den Vertriebspartner wegen Verletzung dieser Geschäftsordnung, einzelner Anlagen und damit zusammenhängender Dokumente geltend macht, ist der Vertriebspartner verpflichtet, dem Unternehmen alle damit verbundenen Kosten zu erstatten, einschließlich der Kosten der rechtlichen Vertretung und der Gerichtskosten. Die Verjährungsfrist für die Ausübung jeglicher Rechte des Vertriebspartners gegenüber dem Unternehmen beträgt ein Jahr ab dem Datum, an dem dieses Recht zum ersten Mal ausgeübt werden konnte.
9.2.8 Alle Vereinbarungen, die auf der Grundlage älterer Fassungen dieser Geschäftsordnung getroffen wurden, bleiben auch nach der Verabschiedung der neuen Fassung der Geschäftsordnung in Kraft. Stehen solche Vereinbarungen jedoch im Widerspruch zum neuen Wortlaut der Regeln, ist das Unternehmen berechtigt, diese Vereinbarungen innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zustellung der Mitteilung an den Vertriebspartner zu kündigen, unabhängig von den vereinbarten Bedingungen für die Beendigung dieser Vereinbarungen, die in diesen Vereinbarungen ausgehandelt werden, vor denen diese Bestimmung der Regeln Vorrang hat.
9.2.9 Im Interesse einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit der Vertriebspartner innerhalb der Harmonelo Gruppe hat das Unternehmen für seine Vertriebspartner ein Dokument mit dem Titel "Anleitung zur Durchführung von Harmonelo ohne rechtliche Probleme" erstellt, das Anregungen, Empfehlungen und Warnungen zu den häufigsten Fehlern enthält und den Vertriebspartnern helfen soll, unnötige rechtliche Probleme zu vermeiden. Dieses Dokument ist für alle aktiven Vertriebspartner im Harmonelo Büro erhältlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für nicht registrierte Vertriebshändler
HARMONELO LLC, Reg.#: L19000263800, eingetragener Sitz: 1666 Kennedy Causeway Suite 412, FL 33141 North Bay Village, Vereinigte Staaten von Amerika
handelnd durch
HARMONELO LLC, Spin-off-Betrieb, ID-Nummer: 08783969, Sitz in Kulkova 4045/8, Židenice, 615 00 Brno
1. Einleitende Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "AGB" oder "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet) der HARMONELO LLC, Reg. No.L19000263800, mit Sitz in 1666 Kennedy Causeway Suite 412, FL 33141 North Bay Village, Vereinigte Staaten von Amerika, handelnd durch HARMONELO LLC, spin-off plant, ID-Nummer: 08783969, Sitz Kulkova 4045/8, Židenice, 615 00 Brünn, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Brünn, Sektion A, Akte 26741 (im Folgenden "HARMONELO" oder "Verkäufer" genannt) werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 1751 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. geregelt, Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden " Bürgerliches Gesetzbuch ") gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit oder aufgrund des Kaufvertrags (im Folgenden " Kaufvertrag ") entstehen, der zwischen dem Verkäufer und einer anderen natürlichen Person (im Folgenden " Käufer ") über den Online-Shop des Verkäufers abgeschlossen wurde. Der Online-Shop wird vom Verkäufer auf der Website unter der Internetadresse https://harmonelo.com/e-shop.php (nachstehend "Online-Shop" genannt) über die Website-Schnittstelle betrieben.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Fall, dass es sich bei der Person, die die Ware beim Verkäufer kaufen will, um eine juristische Person oder eine Person handelt, die bei der Bestellung der Ware im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen können in einem individuellen Kaufvertrag ausgehandelt werden. Abweichende Bestimmungen im Kaufvertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag und die AGB sind in tschechischer Sprache abgefasst.
HARMONELO ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die Änderung berührt nicht die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die während der Geltungsdauer der vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden sind, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Der aktuelle Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website https://harmonelo.com/complaints veröffentlicht.
2. Definition der Begriffe
Nach diesen AGB ist ein Käufer eine natürliche Person in der Position eines Verbrauchers oder eine natürliche oder juristische Person, die ein Unternehmen betreibt.
Verbraucher ist jede Person, die mit HARMONELO außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit oder außerhalb der selbständigen Ausübung ihres Berufes einen Vertrag abschließt oder in sonstiger Weise außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit oder außerhalb der selbständigen Ausübung ihres Berufes mit ihr handelt.
Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person, die auf eigene Rechnung und Verantwortung eine entgeltliche Tätigkeit in einem Gewerbe oder in ähnlicher Weise mit der Absicht ausübt, diese dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht auszuüben. Als Unternehmer gilt auch jede Person, die Verträge im Zusammenhang mit ihrer eigenen unternehmerischen, produktiven oder ähnlichen Tätigkeit oder in selbständiger Berufsausübung abschließt, oder eine Person, die im Auftrag oder im Namen eines Unternehmers handelt. Gibt der Käufer in der Bestellung seine Identifikationsnummer an, erkennt er an, dass er im Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer als Unternehmer gilt und die Rechte für Unternehmer auf ihn anwendbar sind.
Waren im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Produkte, die über den Online-Shop angeboten werden.
3. Informationen über Waren und Preise
Die Informationen über die Waren, einschließlich der Preise der einzelnen Waren und ihrer wichtigsten Merkmale, werden für die einzelnen im Online-Shop veröffentlichten Waren angegeben.
Die im Online-Shop veröffentlichten Preise der Waren sind einschließlich Mehrwertsteuer, aller damit verbundenen Gebühren und Kosten für die Rücksendung der Waren aufgeführt, wenn diese Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem üblichen Postweg zurückgeschickt werden können. Die Preise der Waren bleiben für den Zeitraum gültig, in dem sie für die Waren im Online-Shop angezeigt werden. Diese Bestimmung schließt die Aushandlung eines Kaufvertrags zu individuell vereinbarten Bedingungen nicht aus.
Die Präsentation der Waren im Online-Shop dient nur zu Informationszwecken. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag über diese Waren abzuschließen.
Informationen über die mit der Verpackung und Lieferung der Waren verbundenen Kosten werden im Online-Shop veröffentlicht. Die Angaben zu den Verpackungs- und Lieferkosten der im Online-Shop aufgeführten Waren gelten nur für den Fall, dass die Ware auf dem Gebiet der Tschechischen Republik geliefert wird. Im Falle einer Lieferung ins Ausland kann der Preis variieren, worüber der Käufer im letzten Schritt der Bestellung informiert wird.
4. Bestellung und Abschluss des Kaufvertrags
Die Kosten, die dem Käufer bei der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags entstehen, insbesondere die Kosten für die Internetverbindung, die Kosten für Telefongespräche usw., werden vom Käufer selbst getragen.
Der Käufer bestellt die Waren, indem er das Bestellformular ausfüllt. Bei der Bestellung wählt der Käufer ein bestimmtes Produkt, eine Zahlungsmethode und die Lieferung aus.
Vor dem Absenden der Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, die von ihm eingegebenen Daten zu überprüfen und zu ändern. Anschließend sendet der Käufer die Bestellung durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschicken" ab. Der Verkäufer hält die vom Käufer in der Bestellung angegebenen Daten für richtig. Voraussetzung für die Gültigkeit der Bestellung ist das Ausfüllen aller Pflichtangaben und die Bestätigung des Käufers, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Reklamationsverfahren gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.
Unmittelbar nach Eingang der Bestellung sendet der Verkäufer dem Käufer eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung an die vom Käufer in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung erfolgt automatisch und stellt keinen Vertrag dar. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Bestätigung beigefügt.
Der Kaufvertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zustande, wenn dieser eine entsprechende Mitteilung an die vom Käufer in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse sendet.
Wenn der Verkäufer eine der in der Bestellung genannten Anforderungen nicht erfüllen kann, sendet er dem Käufer ein geändertes Angebot an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Dies gilt nicht als neuer Entwurf des Kaufvertrags - in diesem Fall wird der Kaufvertrag durch die Bestätigung der Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer an die E-Mail-Adresse support@harmonelo.com geschlossen.
Alle vom Verkäufer im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommenen Bestellungen sind verbindlich. Der Käufer ist nur berechtigt, die gesendete Bestellung zu stornieren, bis der Verkäufer ihn über die Annahme der Bestellung informiert hat. Der Käufer kann die Bestellung durch Mitteilung an die E-Mail-Adresse support@harmonelo.com stornieren.
Liegt ein offensichtlicher technischer Fehler des Verkäufers bei der Preisangabe der Ware im Online-Shop oder während des Bestellvorgangs vor, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die bestellte Ware an den Käufer zu liefern, auch wenn der Käufer bereits eine automatische Bestätigung des Eingangs der Bestellung gemäß diesen AGB-Bedingungen erhalten hat. Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich über den Irrtum und sendet ihm dann ein geändertes Angebot an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Dieses gilt als neuer Entwurf des Kaufvertrages, und der Kaufvertrag kommt in diesem Fall durch die Bestätigung der Annahme durch den Käufer an die E-Mail-Adresse des Verkäufers support@harmonelo.com zustande.
Der Kaufvertrag wird in tschechischer Sprache abgeschlossen, es sei denn, die Umstände auf Seiten des Verkäufers oder des Käufers verhindern dies. Es ist möglich, den Kaufvertrag in einer anderen Sprache abzuschließen, auf die sich beide Parteien einigen. Der abgeschlossene Vertrag wird vom Verkäufer im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zum Zwecke seiner erfolgreichen Erfüllung oder zu anderen Zwecken archiviert und ist für Dritte nicht zugänglich. Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zum Abschluss des Kaufvertrages führen, sind aus dem Bestellvorgang im Online-Shop ersichtlich, und der Käufer hat die Möglichkeit, die Bestellung vor dem Absenden zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Im Falle des Kaufs eines individualisierten Produkts erklärt der Käufer mit dem Absenden der Bestellung sein Einverständnis mit der Bereitstellung personenbezogener Daten und deren anschließender Verarbeitung durch den Verkäufer zum Zwecke der Erstellung und Archivierung anonymer Datensätze aus Informationen, die durch die Untersuchung und Analyse des Darmmikrobioms des Kunden und aus Fragebögen gewonnen wurden, unter Ausschluss sensibler personenbezogener Daten (Namen, Geburtsdaten, Wohnort), die die Daten persönlich identifizierbar machen würden. Der Käufer erkennt an, dass diese anonymisierten Daten zur statistischen Datenanalyse, zur weiteren Forschung und zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen über das Mikrobiom und die Beeinflussung des Mikrobioms durch probiotische Nahrungsergänzung (insbesondere bei Konferenzen, Vorträgen, Interviews, Websites, Fernsehsendungen, Zeitschriften usw.) verwendet werden. Gleichzeitig erklärt sich der Käufer bereit, an der Forschung des Verkäufers teilzunehmen und akzeptiert alle Bedingungen des Unternehmens bezüglich der Isolierung, Archivierung und Analyse der bakteriellen DNA aus dem Darmmikrobiom. Der Verkäufer wird die anonymisierten Daten des Käufers zum Zwecke der Durchführung von Forschungsstudien verwenden.
5. Zahlungsbedingungen und Lieferung von Waren
Der Käufer kann den Kaufpreis der Ware und alle mit der Lieferung der Ware verbundenen Kosten gemäß dem Kaufvertrag auf folgende Weise bezahlen:
- Zahlung per Nachnahme, oder
- durch bargeldlose Überweisung auf das Konto des Verkäufers über das PayPal-Zahlungsportal, oder
Zusammen mit dem Kaufpreis ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die mit der Verpackung und Lieferung der Ware verbundenen Kosten in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst der Kaufpreis auch die mit der Lieferung der Ware verbundenen Kosten.
Im Falle einer Zahlung über ein Zahlungsportal folgt der Käufer den Anweisungen des jeweiligen elektronischen Dienstleisters.
Bei bargeldloser Zahlung ist die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt, wenn der entsprechende Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
Der Verkäufer verlangt vom Käufer keine Vorauszahlung oder eine andere ähnliche Zahlung. Die Zahlung des Kaufpreises vor dem Versand der Ware ist keine Anzahlung.
Der Verkäufer stellt dem Käufer ein Steuerdokument - eine Rechnung - aus, die er der Ware beifügt und an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse schickt.
Die Wahl der Liefermethode wird bei der Auftragserfassung getroffen. Die Ware wird dann an den Käufer geliefert:
- an die vom Käufer in der Bestellung angegebene Adresse durch die Spediteure DPD, GLS und PPL.
- durch persönliche Abholung im Vertriebslager HARMONELO, Kulkova 8, 615 00 Brno während der Vertriebszeiten (Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 14:00 Uhr).
Die Kosten für die Lieferung der Waren, die von der Art der Versendung und des Empfangs der Waren abhängen, werden in der Bestellung des Käufers und in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben. Wird die Transportart auf besonderen Wunsch des Käufers gewählt, so trägt der Käufer das Risiko und die zusätzlichen Kosten, die mit dieser Transportart verbunden sind.
Wenn der Verkäufer laut Kaufvertrag verpflichtet ist, die Ware an den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die Ware bei der Lieferung zu übernehmen. Wenn es aus Gründen, die auf Seiten des Käufers liegen, notwendig ist, die Ware wiederholt oder auf eine andere als die in der Bestellung angegebene Weise zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die mit der wiederholten Lieferung der Ware verbundenen Kosten oder die mit einer anderen Liefermethode verbundenen Kosten zu tragen.
Bei der Übernahme der Ware vom Transporteur ist der Käufer verpflichtet, die Unversehrtheit der Verpackung der Ware zu überprüfen und im Falle von Mängeln den Transporteur unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle einer Verletzung der Verpackung, die auf ein unbefugtes Eindringen in die Sendung hinweist, muss der Käufer die Sendung nicht vom Transporteur übernehmen.
Der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht an den Waren durch die Zahlung des vollen Kaufpreises für die Waren einschließlich der Lieferkosten, aber zunächst durch die Übernahme der Waren. Die Haftung für den zufälligen Untergang, die Beschädigung oder den Verlust der Ware geht zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware auf den Käufer über oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Pflicht hatte, die Ware zu übernehmen, dies aber entgegen dem Kaufvertrag nicht getan hat.
6. Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer
Ein Käufer, der einen Kaufvertrag außerhalb seiner geschäftlichen Tätigkeit als Verbraucher abgeschlossen hat, hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Die Frist für den Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen beträgt 14 Tage:
- ab dem Tag des Wareneingangs,
- ab dem Tag der Annahme der letzten Warenlieferung, wenn Gegenstand des Kaufvertrags mehrere Warenarten oder die Lieferung mehrerer Teile sind,
- ab dem Tag der Annahme der Warenlieferung, wenn Gegenstand des Kaufvertrags die regelmäßige oder wiederholte Lieferung von Waren ist.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss dem Verkäufer innerhalb der im vorstehenden Absatz genannten Frist zugesandt werden. Für den Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Käufer das vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Musterformular verwenden, das einen Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet. Der Käufer kann den Rücktritt vom Kaufvertrag u. a. an die Adresse des Geschäftssitzes des Verkäufers oder an die E-Mail-Adresse: support@harmonelo.com.
Aufgrund der Beschaffenheit der Ware ist der Käufer im Falle des Rücktritts vom Vertrag verpflichtet, die Ware in unbeschädigter Verpackung an den Verkäufer zurückzusenden.
Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird dieser von Anfang an rückgängig gemacht. Die Ware muss spätestens vierzehn (14) Tage nach Zustellung des Rücktritts vom Kaufvertrag an den Verkäufer an den Käufer und den Verkäufer zurückgeschickt werden. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, so trägt er die mit der Rücksendung der Ware an den Verkäufer verbundenen Kosten, auch wenn die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem üblichen Postweg zurückgesandt werden kann.
Im Falle des Rücktritts des Käufers vom Vertrag ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt vom Vertrag, die vom Käufer für die Ware und für die billigste angebotene Art der Lieferung der Ware aus dem Online-Shop aufgewendeten Mittel zurückzuzahlen. Das Geld wird in der gleichen Weise zurückgegeben werden, wie es empfangen wurde, oder durch Überweisung auf das Konto des Käufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Hat der Käufer eine andere als die vom Verkäufer angebotene günstigste Art der Warenlieferung gewählt, so erstattet der Verkäufer dem Käufer die Kosten für die Warenlieferung in der Höhe, die der günstigsten angebotenen Art der Warenlieferung entspricht.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer alle gemäß Artikel VI. Absatz 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgewendeten Mittel zurückzugeben, bevor der Käufer ihm die Ware übergibt oder nachweist, dass er die Ware an den Verkäufer geschickt hat.
Der Verkäufer ist berechtigt, den Anspruch auf Ersatz des an der Ware entstandenen Schadens einseitig mit dem Anspruch des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises zu verrechnen.
Wird dem Käufer zusammen mit der Ware ein Geschenk überreicht, so wird der Geschenkvertrag, dessen Gegenstand dieses Geschenk ist, zwischen dem Verkäufer und dem Käufer mit der auflösenden Bedingung geschlossen, dass im Falle des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag der Geschenkvertrag bezüglich dieses Geschenks nicht mehr wirksam ist und der Käufer verpflichtet ist, das überreichte Geschenk zusammen mit der Ware an den Verkäufer zurückzugeben. Wenn der Käufer das Geschenk nicht innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Frist zurückgibt, hat der Verkäufer das Recht, weiterhin einen Betrag zu verlangen, der dem Wert der nicht zurückgegebenen Ware entspricht.
Wird zusammen mit der Ware eine andere Ware zu einem stark ermäßigten Aktionspreis (z. B. 1 CZK) verkauft werden, wird davon ausgegangen, dass der Kaufvertrag, dessen Gegenstand die verbilligte Aktionsware ist, mit einer Freigabeklausel abgeschlossen wird, und wenn der Rücktritt vom Kaufvertrag, dessen Gegenstand die Ware war, für die die Ware zu einem verbilligten Aktionspreis verkauft wurde, erlischt der Kaufvertrag über die verbilligte Aktionsware und der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auch die Ware zu einem verbilligten Aktionspreis zurückzugeben und der Verkäufer gibt dem Käufer den Kaufpreis dieser verbilligten Aktionsware zurück. Gibt der Käufer die Ware nicht innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Frist zu einem stark reduzierten Preis zurück, hat der Verkäufer das Recht, weiterhin einen Betrag zu verlangen, der dem tatsächlichen Wert der nicht zurückgegebenen Ware entspricht.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er gemäß § 1837 Buchstabe d) des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, wenn die Ware nach seinen Wünschen verändert oder nur für ihn angefertigt wurde (individuelle Produkte des Verkäufers).
7. Rücktritt vom Vertrag durch den Verkäufer
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, insbesondere bei Ausverkauf des Lagers, Nichtverfügbarkeit der Ware oder wenn der Hersteller, Importeur oder Lieferant der Ware die Produktion oder den Import der Ware eingestellt hat oder sich der Preis des Lieferanten der Ware wesentlich geändert hat oder eine Belieferung des Verkäufers durch den Lieferanten des Verkäufers zu dem ursprünglich angegebenen Preis nicht möglich ist, auch im Falle eines offensichtlichen Irrtums über den Preis der Ware (d.h. Preise, die deutlich von dem üblichen Preis für diese Art/Typ der Ware abweichen).
Als offensichtlich gilt beispielsweise die falsche Angabe der ersten drei statt vier Ziffern beim Preis der Ware; ein um eine Ziffer niedrigerer Preis (z. B. eine Ziffer fällt bei der Preisangabe "weg"); ein offensichtlich niedriger Preis der Ware (z. B. ein um 50 % niedrigerer Preis als für diese Art und diesen Typ von Ware üblich, ohne dass angegeben wird, dass es sich bei der Ware um einen Ausverkauf oder eine andere Rabattaktion handelt); und andere offensichtliche Druckfehler, offensichtliche Fehler in der Produktbeschreibung, Abbildung usw.
Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich über die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse über den Rücktritt vom Vertrag und erstattet innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab der Mitteilung über den Rücktritt vom Kaufvertrag alle Gelder, einschließlich der Lieferkosten, die er vom Käufer aufgrund des Vertrages erhalten hat, und zwar auf die gleiche oder eine andere von ihm zu bestimmende Weise.
8. Rechte aus mangelhafter Leistung
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf die Rechte aus mangelhafter Erfüllung sind in den §§ 1914 bis 1925, §§ 2099 bis 2117 und §§ 2161 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie im Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz geregelt.
Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware bei der Übernahme frei von Mängeln ist. Insbesondere ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer mangelfrei ist:
- die Ware die von den Parteien vereinbarte Beschaffenheit hat und in Ermangelung einer Vereinbarung die Eigenschaften aufweist, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer im Hinblick auf die Beschaffenheit der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
- die Ware für den Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den Waren dieser Art üblicherweise verwendet werden,
- die Qualität oder das Design der Ware dem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell entspricht, wenn die Qualität oder das Design nach dem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell bestimmt wurde,
- die Ware die richtige Menge, das richtige Maß oder das richtige Gewicht hat und die Ware den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Die Mängelhaftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf die durch den normalen Gebrauch bedingte Abnutzung und auf Waren, die wegen eines Mangels, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden.
Gemäß § 2104 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Käufer verpflichtet, die Ware so schnell wie möglich nach der Übernahme zu untersuchen und sich von ihrer Beschaffenheit und Menge zu überzeugen.
Die Frist für die Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung beginnt an dem Tag, an dem der Käufer die Ware übernimmt, d.h. an dem Tag, der in der Kaufurkunde angegeben ist.
Zeigt sich ein Mangel innerhalb von sechs (6) Monaten nach Erhalt, so wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war. Der Käufer ist berechtigt, das Recht aus einem Mangel, der innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Erhalt des Verbrauchsgutes auftritt, auszuüben.
Ist auf der Ware, auf ihrer Verpackung, in der der Ware beigefügten Gebrauchsanweisung oder in der Werbung nach Maßgabe anderer gesetzlicher Vorschriften der Zeitraum angegeben, in dem die Ware verwendet werden kann, so gelten die Bestimmungen über die Beschaffenheitsgarantie. Mit einer Beschaffenheitsgarantie sichert der Verkäufer zu, dass die Ware für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist oder ihre gewöhnlichen Eigenschaften für eine bestimmte Zeit behält. Wenn der Käufer dem Verkäufer zu Recht einen Mangel der Ware vorwirft, läuft die Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung bzw. die Gewährleistungsfrist nicht für den Zeitraum, in dem der Käufer die mangelhafte Ware nicht nutzen kann.
Die Rechte aus der mangelhaften Leistung macht der Käufer beim Verkäufer persönlich am Sitz des Verkäufers, schriftlich an der Adresse des Sitzes, persönlich im Lager an der Kulkova 8, 615 00 Brünn während der Lieferzeiten (Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 14:00 Uhr) geltend.
Weitere Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Mängelhaftung des Verkäufers sind in der Reklamationsordnung geregelt, die einen integralen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet.
9. Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten
Im Sinne des § 1820 Abs. 1 Buchst. j) des Bürgerlichen Gesetzbuches und des § 14 Abs. 1 und § 20d ff. des Gesetzes Nr. 634/1992 zum Schutz des Verbrauchers informiert der Verkäufer darüber, dass sich der Verbraucher mit einem Vorschlag zur außergerichtlichen Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit an die Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten wenden kann, und zwar an die Tschechische Gewerbeaufsicht mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, Identifikationsnummer: 000 20 869, auf der Internetseite www.coi.cz. Die Tschechische Handelsinspektion bearbeitet Vorschläge für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten in der Weise und unter den Bedingungen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt sind.
Um jeden Zweifel auszuschließen, schließt keine Bestimmung dieser Bedingungen aus, dass der Verbraucher seine Ansprüche vor einem Zivilgericht geltend machen kann.
10. Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik. Enthält die durch den Kaufvertrag begründete Beziehung ein internationales Element, so vereinbaren die Parteien, dass sich die Beziehung nach dem Recht der Tschechischen Republik richtet. Die sich aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften ergebenden Verbraucherrechte bleiben davon unberührt.
Der Verkäufer erklärt, dass er im Verhältnis zum Käufer nicht an Verhaltenskodizes im Sinne der Bestimmungen des § 1826 Absatz 1 Buchstabe e) des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden ist.
Alle Rechte am Online-Shop des Verkäufers, insbesondere das Urheberrecht am Inhalt, einschließlich des Seitenlayouts, der Fotos, Filme, Grafiken, Marken, Logos und anderer Inhalte und Elemente, liegen beim Verkäufer. Es ist verboten, die Website oder Teile davon ohne die Zustimmung des Verkäufers zu kopieren, zu verändern oder anderweitig zu nutzen.
Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, die infolge von Eingriffen Dritter in den Online-Shop oder infolge seiner zweckwidrigen Nutzung entstehen. Bei der Nutzung des Online-Shops darf der Käufer keine Verfahren anwenden, die sich negativ auf seinen Betrieb auswirken könnten, und er darf keine Handlungen vornehmen, die es ihm oder Dritten ermöglichen könnten, die Software oder andere Komponenten, aus denen der Online-Shop besteht, zu stören oder zu nutzen, und den Online-Shop ohne Genehmigung oder seine Teile oder Softwareausstattung in einer Weise zu nutzen, die seinem Zweck oder seiner Bestimmung zuwiderläuft.
Der Käufer übernimmt hiermit das Risiko einer Änderung der Umstände im Sinne von § 1765 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Beschwerdeverfahren und einem Musterformular für den Rücktritt vom Kaufvertrag beigefügt.
